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Channel: Anlagefirmen | Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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VDV AG / MWB Vermögensverwaltung AG

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Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wird eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der MWB Vermögensverwaltung AG aus der Schweiz und gegenüber deren Verwaltungsräten vertreten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner konnte in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 für ehemalige Anleger der MWB Vermögensverwaltung AG eine Vielzahl von Urteilen erstreiten.

Den Anlegern wurden von der MWB Vermögensverwaltung AG, die als Vermögensverwaltungsfirma tätig war – Kapitalanlagen zur Altersvorsorge im Rahmen eines Schweizerischen Vermögensaufbauprogramms angeboten und sog. quellensteuerfreie Schweizer Franken Anlagen sind. Letztlich wurde den meisten Anlegern, die unaufgefordert in Deutschland kontaktiert worden, Lebensversicherungen vermittelt.

Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gelang es für die von ihr vertretenen Anleger Schadensersatzansprüche gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG erfolgreich durchzusetzen.

Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof erstreiten konnte, in dem festgestellt wurde, dass ein für einen Anleger negatives Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufzuheben ist und deutsche Gerichte für ein Verfahren gegen die MWB Vermögensverwaltung AG zuständig sind, wurde seitens der Firma MWB Vermögensverwaltung AG ein sog. Nachlassstundungsverfahren in die Wege geleitet und den Anlegern der Firma MWB Vermögensverwaltung AG im Herbst 2010 mitgeteilt, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG ihr operatives Geschäft einstellen würde und nun für die Anleger die Firma VDV AG aus Vaduz / Liechtenstein für die Mandatsbetreuung zuständig sei.

Zahlreiche Anleger der Firma MWB Vermögensverwaltung AG werden nun von der Firma VDV AG aus Vaduz weiter betreut.

Einige ehemalige Mitarbeiter der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sind zur Firma VDV AG aus Vaduz gewechselt und die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gewährte der Firma VDV AG ein Darlehen in Höhe von CHF 2.222.000,00 sowie in Höhe von EUR 75.000,00.

Anleger der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sollten sich von diesen Manövern nicht davon abhalten lassen, Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sowie gegenüber den ehemaligen Verwaltungsräten der Firma MWB Vermögensverwaltung AG geltend zu machen. Diese Ansprüche bestehen trotz des Wechsels zur Firma VDV AG grundsätzlich weiter.

Es besteht einmal die Möglichkeit, Forderungen gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung im Nachlassstundungsverfahren anzumelden – dort bestehen nach Auskunft des Liquidators sehr gute Quotenaussichten – zum Anderen können auch Ansprüche gegenüber dem Verwaltungsrat der Firma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.

Geschädigte Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen.

VDV AG / MWB Vermögensverwaltung AG


Centrosolar Group AG

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Wie bereits in den Medien mehrfach berichtet, erlebt der Markt für Mittelstandsanleihen nun seinen fünften Zahlungsausfall. Wiederum ist es mit der Firma Centrosolar Group AG ein Solarunternehmen, das die vor zwei Jahren begebene Schuldverschreibung nicht wie vorgesehen zurückzahlen kann.

Zwar ist die Firma Centrosolar Group AG noch nicht insolvent. Das Unternehmen will jedoch die Anleihe über nominal 50 Mio. Euro in Aktien der börsennotierten Gesellschaft umwandeln.

Betroffene Anleger dürften hierdurch wohl Einbußen erleiden.

Der Druck auf Solarfirmen, wie die Firma Centrosolar Group AG hat sich im Jahre 2012 deutlich erhöht. So sank der Umsatz laut Medienberichten um 22% und es fiel wohl ein erheblicher operativer Verlust an. Darüber hinaus stieg die Netto-Finanzverschuldung und die liquiden Mittel schmolzen.

Betroffene Anleger, die Anleihen der Centrosolar Group AG erworben haben und denen im Rahmen einer Gläubigerversammlung angeboten werden soll, die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000,00 neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110 umzutauschen, sollten prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Anleihen außerordentlich zu kündigen, um dadurch den Nominalbetrag und die ausstehenden Zinsen zu realisieren.

Stand: 18.04.2013

Centrosolar Group AG

Rich Pioneer Investment Ltd., Rich Pioneer Holding Co. Ltd.

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Rechtsanwälte EBP

Der Rich Pioneer Investment Ltd. und der Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herrn Joachim Fischer, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt.

Von der Rich Pioneer Investment Ltd. wurde Anlegern der Abschluss sog. Gesellschafterdarlehensverträgen mit Laufzeiten von 36 bis 120 Monaten angeboten, an deren Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an die Darlehensgeber versprochen wurde.

Auch die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit einer Dauer von bis zu 10 Jahren ab und auch dabei wurde am Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen.

Mit der Annahme dieser Gelder aufgrund der Darlehensverträge hat die Rich Pioneer Investment Ltd. sowie die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herr Joachim Fischer, nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetztes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Im Übrigen ist hinsichtlich dieser Anlagen bzw. Darlehensverträge auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.

 

Stand: 22.04.2013

Rich Pioneer Investment Ltd., Rich Pioneer Holding Co. Ltd.

SolarWorld AG

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Nachdem sich die Firma SolarWorld AG in wirtschaftlichen Turbulenzen befindet, sollten Anleger, die Anleihen erworben haben, prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Anleihen zu kündigen.

Seitens der Firma SolarWorld AG wurden zwei Anleihen an der Börse mit einer Laufzeit bis 2016 über EUR 150 Mio. und einer Laufzeit bis 2017 über EUR 400 Mio. herausgegeben.

Im Falle einer möglichen Kündigung könnten Anleihegläubiger die volle Rückzahlung des Nominalwerts ihrer Anleihe sowie die offenen Zinsen verlangen, wobei die Kündigung ordnungsgemäß und rechtswirksam zu erfolgen hat.

Stand: 24.04.2013

SolarWorld AG

Solen AG

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Nachdem die Firma Solen AG aus Meppen kürzlich darüber informiert, dass sie die am 08.04.2013 fälligen Anleihen-Zinsen nicht bezahlen könnte, wurde mittlerweile mitgeteilt, dass ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solen AG eröffnet wurde.

Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurde in der Vergangenheit immer wieder vor Anlagen in Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen gewarnt – siehe auch unser Bericht unter dem Menüpunkt „Service“ „Vorsicht bei einer Anlage in Form von Inhaberschuldverschreibungen.“

Bei der Firma Solen AG handelt es sich nun um einen neuen Fall, in dem eine Firma, die Unternehmensanleihen verkauft hatte, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern die Anleihen der Firmen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM-Beteiligungen, First Real Estate Grundbesitz GmbH, ISS Immobilien Schutz und Service AG, Pauly Biskuit AG, Solar Millennium, Deikon GmbH, WGF AG, Windreich AG, gezeichnet hatten, vertreten.

Nun kam eine Firma „Noah Investment fz llc“ aus Dubai auf die Idee, den Anleihegläubigern die Übernahme Ihrer Forderungen anzubieten. Es wird Anleihegläubigern jedoch empfohlen das Angebot des Noah-Fonds nicht anzunehmen, da die Anleger dann ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend machen könnten und unter Umständen in einem Insolvenzverfahren höhere Beträge für die Anleger realisiert werden könnten, als bei einem Verkauf an den vorgenannten Fonds. Auch Vollmachten oder Stimmrechte sollten an den vorgenannten Fonds nicht übertragen werden.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 29.04.2013

Solen AG

KB-Edelmetall

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Im Internet wird seit geraumer Zeit vor den Goldsparplänen der KB-Edelmetall gewarnt bzw. kritisch über die Firma KB-Edelmetall berichtet. So beschwerten sich Kunden seit geraumer Zeit über die vorgenannte Firma. Das Unternehmen hat augenscheinlich große Schwierigkeiten, wenn es um die pünktliche Goldlieferung geht.

Einige Kunden warteten bereits vergeblich auf ihre Goldlieferung.

In München erreichen Kunden telefonisch keine Supportmitarbeiter mehr.

Seitens der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurde mittlerweile die Liquidation der KB-Edelmetall GmbH mit Sitz in Emmenbrügge, Schweiz, angeordnet. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat festgestellt, dass die KB-Edelmetall GmbH die Voraussetzungen für die Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen nicht erfüllt. Aus diesem Grunde hat die FINMA die Liquidation der KB-Edelmetall angeordnet.

Laut einem Sprecher der FINMA wären alle Vermögenswerte der Gesellschaft in der Schweiz blockiert und es könnten keine Auszahlungen vorgenommen werden.

Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 07.05.2013

KB-Edelmetall

Nobella AG

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Nachdem die Firma Nobella AG am 24.04.2013 beim Amtsgericht Hamm einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Unter Umständen wird dann in Kürze – soweit ausreichend Masse vorhanden ist  – ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger der Nobella AG ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Nur Gläubiger, deren Forderungen ordnungsgemäß angemeldet wurden und deren Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt wurden, erhalten eine Insolvenzquote.

Gläubiger der Firma Nobella AG können auch Anleger sein, die sich in Form von Genusscheinen an der Firma Nobella AG beteiligt haben oder auch solche Anleger, die von einem Mitarbeiter der Firma Nobella AG fehlerhaft beraten wurden und die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können.

In der Vergangenheit ergingen bereits mehrere Urteile gegen die Firma Nobella AG. Meist traten Anlagevermittler und -berater der Firma Nobella AG an potentielle Anleger heran und boten diesen eine kostenlose Überprüfung ihrer Versicherungsunterlagen an. Im Rahmen der Beratung wurde den Anlegern dann oft empfohlen in andere Anlageprodukte zu investieren.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 08.05.2013

Nobella AG

MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG

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Anlegern wurde von der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG, München, angeboten Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu erwerben. Dabei sollte eine Absicherung über eine Bankgarantie sowie eine Haftpflicht- und eine Ausfallversicherung bestehen.

Die Gesellschaft befindet sich in der Abwicklung und Anleger haben geschildert, dass sie das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital nebst ausstehenden Zinsen nur teilweise zurückerhalten haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt daher betroffenen Anlegern, durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen zu lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen, um das vollständige Kapital wieder zu erhalten.

Häufig wurde Anlegern  der Erwerb einer Inhaber-Teilschuldverschreibung der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG von Beratern bzw. Vermittlern empfohlen. Sofern die Anleger dabei von den Beratern bzw. Vermittler fehlerhaft beraten bzw. über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, lassen sich ggf. auch im Hinblick darauf, dass entgegen von Versprechungen einer Absicherung keine vollständige Sicherung bestand, Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Auch Ansprüche gegen andere Beteiligte, die mit einer Absicherung über Bankgarantien und Haftpflicht- und Ausfallversicherungen geworben haben, kommen in Betracht.

Stand: 24.05.2013

 

MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG


Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG

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Gegenüber der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 05.02.2013 angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft zu beenden und angenommene Gelder zurück zu zahlen.

Anlegern wurde von der Aurum KG der Abschluss von Darlehensverträgen mit dem Versprechen angeboten, das angenommene Kapital zu verzinsen und bei Vertragsende zurückzuzahlen, wobei die Gelder gemäß den Beteiligungen am Handel mit Edelmetallen verwendet werden sollen.

Damit hat die Aurum KG nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung ist bestandskräftig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurück erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurück zu erhalten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet hierzu ihre Unterstützung an.

Stand: 07.06.2013

Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG

Finance Invest Consulting Corp. – Walter König

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Herrn Walter König, der Anlegern unter dem Namen Finance Invest Consulting Corp. Inc., Florida, „Verträge“ zum Investment mit einer sehr hohen Rendite anbot, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagen- und Kreditgeschäfts untersagt und aufgegeben, dass Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Anlegern wurde versprochen, dass die Rückzahlung des Anlagekapitals und der Renditen in voller Höhe abgesichert sei. Mit seinem Angebot hat Herr König nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Außerdem hat Herr König unter dem Namen der Finance Invest Consulting Corp. Inc. und weiteren Firmierungen wie etwa Neue-Energie Finanz AG Kunden angeboten, festverzinsliche endfällige Darlehen erhalten zu können und damit hat Herr König nach Auffassung der BaFin das Kreditgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

Anlegern, die ihr Kapital nicht zurückerhalten, wird empfohlen, durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, wie sie ihre Gelder zurückerhalten können.

Finance Invest Consulting Corp. – Walter König

Thormann Capital GmbH / Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH

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Am 14.06.2013 wurde seitens des Amtsgerichts München unter dem Az.: 150 IN 1204/13 über das Vermögen der Thormann Capital GmbH und über das Vermögen der Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH unter dem Az.: 150 IN 1205/13 ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Thormann Capital GmbH entstand nachdem der Alleingesellschafter und Geschäftsführer Herr Michael Thormann die LEO ONE Investment GmbH im September 2012 übernahm.

Seitens der Firma Thormann Capital GmbH wurde mit renditestarken und sicheren Kapitalanlagen geworben.

Zum Einen besteht für die Kapitalanleger die Möglichkeit ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Anlegern wird jedoch empfohlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, da entscheidende Voraussetzung für den Erhalt einer Insolvenzquote ist, dass die Forderungen vom Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Zum Anderen besteht unter Umständen die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen. Dies muss jedoch im Einzelnen geprüft werden.

Stand: 08.07.2013

Thormann Capital GmbH / Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH

SHB-Fonds, SHB Innovative Fondskonzepte AG

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Die SHB Innovative Fondskonzepte AG hat sich nach eigenen Angaben auf die Emission und das Management geschlossener Immobilienfonds spezialisiert. Sie hat als Initiator geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, nämlich

- SHB Fondskonzepte bzw. SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart      KG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen AG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München – Unterhaching KG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG;

Bei der SHB Innovative Fondskonzepte AG handelte es sich um eine Tochtergesellschaft der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG.

Über das Vermögen der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG ist aber nun ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.

Zwar sind die SHB-Fonds als eigenständige Gesellschaften zunächst einmal nicht unmittelbar von dem Insolvenzverfahren der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG (FIHM AG) betroffen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich nicht doch mittelbare Auswirkungen ergeben.

Anlegern wurde bei den SHB-Fonds verschiedene Varianten offeriert, bei denen sie sich gegen eine u. a. sofortige Volleinzahlung mit sofortigen Ausschüttungen sowie etwa einer teilweisen Einzahlung von 10% und weiteren monatlichen Ratenzahlungen sowie u. a. gegen eine komplette Ratenzahlung beteiligten konnten.

Im Übrigen bestehen auch Verbindungen zu dem Anlagebetrugskomplex der S&K Firmengruppe.

Der Vorstand der FIHM AG war ein Herr Vater, der aber gleichzeitig auch Aufsichtsrat der Firma MIDAS Management AG war und im Übrigen auch Geschäftsführer einer Dicio GmbH war.

Die FIHM AG gehört aber seit November 2012 zu über 80% der dicio GmbH, an der wiederum die S&K Gruppe beteiligt ist.

Schließlich ist ein Herr Schraut von den Initiatoren der S&K Firmengruppe zuletzt als Geschäftsführer der MIDAS Management AG eingesetzt worden.

Gegen Verantwortliche der S&K Firmengruppe wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Inwieweit die SHB-Fonds von den Vorwürfen der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe betroffen sind, kann noch nicht näher beurteilt werden, da hierfür erst Erkenntnisse aus einer Akteneinsicht in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe benötigt werden. Erst dann lässt sich abschätzen, ob sich für Anleger aufgrund der Verbindungen zur S&K Gruppe ggf. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.

Unabhängig davon handelt es sich aber auch bei den SHB-Fonds um Unternehmensbeteiligungen, die mit mehreren Risiken, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes verbunden sind.

Sofern Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und insbesondere die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, können Anlageberater oder Anlagevermittler oder auch Banken, die den Abschluss dieser Anlage empfohlen haben, auf Schadensersatz haften.

Hierzu muss in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit sich Beratungsfehler begründen lassen.

Im Übrigen können auch Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle einer mangelnden Aufklärung auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Kapital in SHB-Fonds investiert haben und Möglichkeiten suchen, dass von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Ansprüche sich in ihrem Fall begründen lassen.

Stand: 09.07.2013

SHB-Fonds, SHB Innovative Fondskonzepte AG

Concept 1

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Kapitalanleger konnten in der Vergangenheit bei der Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber unterschiedliche Geldanlagegeschäfte tätigen. So wurde ihnen einmal angeboten, Aktien von Daxunternehmen, die grundsätzlich nur deren Mitarbeitern zustünden weit unterhalb des Börsenpreises zu erwerben oder sich selbst als stiller Gesellschafter an der Firma Concept 1 zu beteiligen. Die Aktien sollten dann nach Ablauf einer Sperrfrist zum aktuellen Börsenkurs verkauft werden können und den Anlegern wurden Renditen von mind. 20 % versprochen, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die versprochenen Renditen über abgeschlossene Versicherungen garantiert wären.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass wohl ein Schneeballsystem vorlag. Der Inhaber der Firma Concept 1 befindet sich in Untersuchungshaft.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Unter Umständen ist Eile geboten.

Sollten seitens der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, so besteht eventuell die Möglichkeit ein Eilverfahren für die geschädigten Anleger einzuleiten, um auf beschlagnahmte Vermögenswerte zuzugreifen.

Üblicherweise beginnt bei einem Zusammenbruch einer Kapitalanlagefirma ein Gläubigerwettlauf. Nur die Anleger, denen es gelingt kurzfristig einen Titel zu erwirken, aus dem vollstreckt werden kann, können hoffen, den erlittenen Schaden ersetzt zu erhalten.

Stand: 10.07.2013

Concept 1

DCM Renditefonds

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Von der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG) wurden als Initiatorin verschiedene geschlossene Immobilienfonds emittiert, u. a.

-         DCM GmbH & Co. Renditefonds 13 KG;

-         DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 15 KG;

-         DCM GmbH &  Co. Renditefonds 16 KG;

-         DCM GmbH & Co.  Renditefonds 19 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 18 KG;

-         DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 23 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 24 KG;

-         DCM GmbH & Co. Vermögensaufbau Fonds 1 KG

 

Über das Vermögen der DCM AG ist aber im April ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.

Bei den von der DCM Deutsche Capital Management AG emittierten Fonds handelt es sich zwar um rechtlich selbstständige Gesellschaften.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Fondsgesellschaften mittelbar von der Insolvenz der DCM AG betroffen sind.

Anlegern wurde eine Anlage in Form einer Beteiligung als Kommanditist an den verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds der DCM angeboten, u. a. in den DCM Renditefonds.

Als Komplementärin der verschiedenen Fonds fungierte die DCM Verwaltungs GmbH.

Die DCM Service GmbH war schließlich für die Fondsverwaltung zuständig.

Nach einem Bericht in kapital-markt intern in der Ausgabe vom 12.04.2013 wurde nach dem Verkauf der DCM Service GmbH, umbenannt in MCS Service GmbH, und der DCM Verwaltungs GmbH an die S&K Assets GmbH von den Verantwortlichen der S&K Firmengruppe ein Herr Marc-Christian Schraut mit Alleinzeichnungsberechtigung in die Geschäftsführung berufen, um so einfacher an freien Vermögenswerte des Fonds zu gelangen.

Wie kapital-markt intern berichtet hat, hat sich z. B. die Geschäftsführung des DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG Ende 2012 gutgläubigen Anlegern, die von dem Engagement der S&K-Firmengruppe überhaupt nichts wussten, durch Gesellschafterbeschluss mit  neuen Kompetenzen ausstatten lassen.

Im Anschluss seien dann von der DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG ein Wohnhaus mit 151 Einheiten und vier Gewerbeeinheiten erworben worden, und zwar von Verantwortlichen der S&K Firmengruppe, nämlich von Herrn Köller und Herrn Schäfer sowie 20% von der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen Verantwortliche der S&K Firmengruppe.

Welche Folgen oder Auswirkungen die Verbindungen zwischen der S&K Firmengruppe und den DCM Fonds haben, kann noch nicht näher beurteilt werden.

Klarheit wird sich erst ergeben, wenn nähere Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe vorliegen.

Aber auch unabhängig von den Verbindungen zwischen der S&K-Firmengruppe und einzelnen DCM-Fonds handelt es sich bei den geschlossenen Fonds der DCM um Unternehmensbeteiligungen in Form von Kommanditbeteiligungen, die mit zahlreichen hohen Risiken und insbesondere auch mit dem Risiko eines Totalverlustes verbunden sind.

Sofern Anlegern der Abschluss der Anlage von Anlageberatern oder Banken empfohlen worden ist und sie dabei fehlerhaft über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, kann die Möglichkeit bestehen, gegen einen Anlageberater oder eine Bank einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchzusetzen.

Allerdings muss in jedem Einzelfall analysiert werden, ob und welche Aufklärungsfehler sich darstellen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 18.07.2013

DCM Renditefonds

Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

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Seitens der Vertriebsfirma ADFM GmbH, die später in AGLH GmbH umfirmierte, wurde vielen Anlegern eine Beteiligung an der Firma Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vermittelt. Hierbei handelte es sich um eine sog. Blind-Pool-Kapitalanlage, denn der Investitionsbereich der Gesellschaft war nicht klar umschrieben.

Oft wurde den Anlegern empfohlen, ihre Lebensversicherungen zu kündigen, um sich mit dem Erlös sowie im Rahmen von monatlichen Ratenzahlungen an der Firma Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu beteiligen.

Mittlerweile hat das Landgericht München I in einem Urteil festgestellt, dass die Firma AGLH GmbH und der Treuhänder der Fondsgesellschaft – ein Rechtsanwalt – auf Schadensersatz haften.

Die Firma AGLH GmbH wurde gem. § 280 BGB wegen Verletzung von aus einem Anlageberatungsvertrag resultierenden Aufklärungspflichten verurteilt.

Darüber hinaus wurde seitens des Landgerichts München I festgestellt, dass der Mittelverwendungstreuhänder und Treuhandkommanditist des Fonds aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Anlegers auf Schadensersatz haftet.

Betroffene Kapitalanleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen.

 

Stand: 01.08.2013

Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG


Peter Fitzek (“Köngliche Reichsbank”)

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Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.

Von Anlegern nahm Herr Peter Fitzek auf „Sparbüchern“, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden, Kapital von Anlegern mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung entgegen.

Damit hat Herr Fitzek nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten durch im Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwälte prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass von Ihnen eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Stand: 09.08.2013

 

 

Peter Fitzek (“Köngliche Reichsbank”)

Concept 1

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Kapitalanleger konnten in der Vergangenheit bei der Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber unterschiedliche Geldanlagegeschäfte tätigen. So wurde ihnen einmal angeboten, Aktien von Daxunternehmen, die grundsätzlich nur deren Mitarbeitern zustünden weit unterhalb des Börsenpreises zu erwerben oder sich selbst als stiller Gesellschafter an der Firma Concept 1 zu beteiligen. Die Aktien sollten dann nach Ablauf einer Sperrfrist zum aktuellen Börsenkurs verkauft werden können und den Anlegern wurden Renditen von mind. 20 % versprochen, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die versprochenen Renditen über abgeschlossene Versicherungen garantiert wären.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass wohl ein Schneeballsystem vorlag. Der Inhaber der Firma Concept 1 befindet sich in Untersuchungshaft.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Unter Umständen ist Eile geboten.

Sollten seitens der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, so besteht eventuell die Möglichkeit ein Eilverfahren für die geschädigten Anleger einzuleiten, um auf beschlagnahmte Vermögenswerte zuzugreifen.

Üblicherweise beginnt bei einem Zusammenbruch einer Kapitalanlagefirma ein Gläubigerwettlauf. Nur die Anleger, denen es gelingt kurzfristig einen Titel zu erwirken, aus dem vollstreckt werden kann, können hoffen, den erlittenen Schaden ersetzt zu erhalten.

Stand: 10.07.2013

Concept 1

FS Financial Service Deutschland GmbH

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Gegenüber der FS Financial Service Deutschland GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, die von der Gesellschaft unerlaubt betriebene Anlagevermittlung- und beratung einzustellen.

Nach Informationen der BaFin wandten sich Mitarbeiter der FS Financial Service Deutschland GmbH unerbeten an Anleger, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu verleiten. Dabei erhielten die möglichen Kunden zunächst Informationsmaterial. Danach wurden die Kunden nach Aussage der BaFin mehrfach telefonisch kontaktiert, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu veranlassen, wobei die Wertpapiere als mehr oder weniger kundengeeignet dargestellt wurden.

Damit erbrachte die FS Financial Service Deutschland GmbH nach Auffassung der BaFin die Anlagevermittlung und Anlageberatung, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die auf Empfehlung der FS Financial Service Deutschland GmbH entsprechende Wertpapiere erworben haben, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren.

FS Financial Service Deutschland GmbH

Josef Steinhoff “Ford International Capital Ltd.”

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Herrn Josef Steinhoff aus dem baden württembergischen Graben-Neudorf aufgegeben das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der eingenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, müsse sich Herr Steinhoff formal die von der Firma „Ford International Capital Ltd.“ betriebenen Einlagengeschäfte zurechnen lassen.

Diese in Hongkong ansässige Briefkastenfirma habe er gründen lassen, um die Gelder der Kapitalgeber für eigene Zwecke verwenden zu können.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Rufnummer: 089 /2121660 gerne zur Verfügung.

Stand: 01.10.2013

Josef Steinhoff “Ford International Capital Ltd.”

Alpha Real Investment GmbH & Co. KG

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Laut einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezeichnet sich die Firma Alpha Real Investment GmbH & Co. KG in ihrem gegenwärtigen Internetauftritt als ein „von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit hinterlegtem Prospekt autorisierter Finanzdienstleister“.

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird im Rahmen ihrer Pressemitteilung vom 20.09.2013 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Alpha Real Investment GmbH & Co. KG kein Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG ist.

Stand: 01.10.2013

Alpha Real Investment GmbH & Co. KG

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