Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wird eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der MWB Vermögensverwaltung AG aus der Schweiz und gegenüber deren Verwaltungsräten vertreten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner konnte in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 für ehemalige Anleger der MWB Vermögensverwaltung AG eine Vielzahl von Urteilen erstreiten.
Den Anlegern wurden von der MWB Vermögensverwaltung AG, die als Vermögensverwaltungsfirma tätig war – Kapitalanlagen zur Altersvorsorge im Rahmen eines Schweizerischen Vermögensaufbauprogramms angeboten und sog. quellensteuerfreie Schweizer Franken Anlagen sind. Letztlich wurde den meisten Anlegern, die unaufgefordert in Deutschland kontaktiert worden, Lebensversicherungen vermittelt.
Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gelang es für die von ihr vertretenen Anleger Schadensersatzansprüche gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG erfolgreich durchzusetzen.
Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof erstreiten konnte, in dem festgestellt wurde, dass ein für einen Anleger negatives Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufzuheben ist und deutsche Gerichte für ein Verfahren gegen die MWB Vermögensverwaltung AG zuständig sind, wurde seitens der Firma MWB Vermögensverwaltung AG ein sog. Nachlassstundungsverfahren in die Wege geleitet und den Anlegern der Firma MWB Vermögensverwaltung AG im Herbst 2010 mitgeteilt, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG ihr operatives Geschäft einstellen würde und nun für die Anleger die Firma VDV AG aus Vaduz / Liechtenstein für die Mandatsbetreuung zuständig sei.
Zahlreiche Anleger der Firma MWB Vermögensverwaltung AG werden nun von der Firma VDV AG aus Vaduz weiter betreut.
Einige ehemalige Mitarbeiter der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sind zur Firma VDV AG aus Vaduz gewechselt und die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gewährte der Firma VDV AG ein Darlehen in Höhe von CHF 2.222.000,00 sowie in Höhe von EUR 75.000,00.
Anleger der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sollten sich von diesen Manövern nicht davon abhalten lassen, Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sowie gegenüber den ehemaligen Verwaltungsräten der Firma MWB Vermögensverwaltung AG geltend zu machen. Diese Ansprüche bestehen trotz des Wechsels zur Firma VDV AG grundsätzlich weiter.
Es besteht einmal die Möglichkeit, Forderungen gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung im Nachlassstundungsverfahren anzumelden – dort bestehen nach Auskunft des Liquidators sehr gute Quotenaussichten – zum Anderen können auch Ansprüche gegenüber dem Verwaltungsrat der Firma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.
Geschädigte Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen.