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Michael Rogge –“Investorengruppe Westerwald”

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Rechtsanwälte EBP

Herrn Michael Rogge, Horhausen, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Außerdem hat die BaFin eine Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte durch Rückzahlung an die Anleger angeordnet.

Anlegern wurde von Herrn Rogge im Internet unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ offeriert einen „Investorenvertrag“ abzuschließen. Dabei sollte es sich  um ein „Gewinndarlehen“ handeln, bei denen Anlegern ein Grundgewinn von 6% versprochen wurde und gemäß den Vertragsunterlagen eine Rückzahlung des Kapitals am Ende des Vertrages vorgesehen war.

Damit hat Herr Rogge nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.

Anleger, die ihr eingezahltes Kapital nicht zurückerhalten, sollten durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, die eingezahlten Gelder zurück zu erhalten.

Stand: 11.10.2013

Michael Rogge – “Investorengruppe Westerwald”


E. S. Invest AG

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Rechtsanwälte EBP

Mit Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27.09.2013 wurde nun die Abwicklung der E. S. Invest AG des Unternehmers Jürgen Staudhammer angeordnet.

Die Geschäfte der Schweizerischen E. S. Invest AG werden ihm zugerechnet, wobei die entsprechenden Geschäfte seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte bewertet wurden. Über die entsprechende erforderliche Erlaubnis verfügte Herr Staudhammer offensichtlich nicht.

Seit etlichen Jahren wurde von Herrn Staudhammer den Anlegern die Verwaltung Ihrer Gelder durch „Börsengeschäfte“ angeboten, zunächst als Staudhammer Vermögensverwaltung in Burghausen, später als E. S. Invest AG.

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen die E. S. Invest AG. Es besteht der Verdacht, dass Herr Staudhammer ein Schneeballsystem betrieb, d. h. Auszahlungen an Altanleger können nur dann vorgenommen werden, falls neue Anleger geworben wurden.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 22.10.2013

E. S. Invest AG

DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds

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Rechtsanwälte EBP

Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) hatte verschiedene Immobilienfonds aufgelegt, u. a. ursprünglich den Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. Deutschlandfonds sowie den Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds.

Diese beiden Fonds haben sich später in DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG sowie DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG umbenannt.

Anleger konnten sich auch gegen Rateneinlagen an der heutigen DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG beteiligen.

Anleger, die noch Raten zahlen, aber an ihren Anlagen nicht mehr festhalten wollen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob für sie nicht die Möglichkeit besteht, von Ratenzahlungspflichten befreit zu werden. Es kann die Möglichkeit bestehen, dass Anleger unter bestimmten Voraussetzungen von Ratenzahlungspflichten aufgrund von Regelungen in den Gesellschaftsverträgen der Fonds befreit werden können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu Gunsten eines Anlegers unter bestimmten Umständen eine Befreiung von Ratenzahlungsverpflichtungen bejaht.

Die Anleger haben sich dabei treugeberisch über die Procurator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an dem Deutschlandfonds beteiligt. In einigen Fällen wurde die Anlage auch kreditfinanziert, häufig auch von der Privatbank Reithinger, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren anhängig ist.

Ausschüttungen werden von den Fonds schon seit längerer Zeit nicht mehr geleistet.

Ob Anleger, die die Beteiligungen kreditfinanziert haben, den Zahlungsansprüchen der jeweiligen Banken irgendwelche Einreden entgegenhalten können, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Denkbar ist auch, dass Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder fehlerhafter Anlagevermittlung begründet werden können, wenn Anleger von Ihrem Berater, der Ihnen die Anlage im DBVI Deutschlandfonds empfohlen hat, nicht ordnungsgemäß beraten bzw. insbesondere über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt worden ist. Auch diesbezüglich muss aber eine Prüfung in jedem Einzelfall erfolgen.

 

Stand: 22.10.2013

DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds

MIDAS Mittelstandsfonds – EUR 24 Mio. abgeflossen?

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Rechtsanwälte EBP

Aus liquiden Mitteln der MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 -5 sollen bis Mitte 2012 über Darlehen Gelder in einer Höhe von über 24 Mio. Euro an verschiedene Firmen der S&K-Gruppe abgeflossen sein, so ein Bericht in kapital-markt intern in seiner Ausgabe vom 11.10.2013.

Unter Berufung auf ein von leitenden Mitarbeitern der MIDAS-Gruppe gefertigtes Anlegerschreiben legt kapital-markt intern dar, dass die MIDAS-Gruppe im August 2011 von der S&K-Firmengruppe und deren Verantwortliche übernommen worden ist.

Danach wurde dann Herr Marc-Christian Schraut bei MIDAS-Gesellschaften, wie etwa der MIDAS Konzept GmbH, als Geschäftsführer eingesetzt.

Nach Angaben von kapital-markt intern wird in dem Anlegerschreiben darüber informiert, dass Herr Schäfer von der S&K-Gruppe und Herr Schraut betont hätten, dass sie das Mittelstandsgeschäft der MIDAS-Firmen und die Rendite der MIDAS Mittelstandsfonds optimieren wollten. Daher sei auch in den Gesellschaftsversammlungen der MIDAS Mittelstandsfonds im Dezember 2011 und März 2012 Beschlüsse gefasst worden, aus liquiden Mitteln der MIDAS Mittelstandsfonds Darlehen an die Gesellschaften der S&K-Gruppe zu vergeben.

Der Beschluss über das von Herrn Schraut vorgeschlagene veränderte Liquiditätsmanagement sei mit dem von der Treuhänderin gehaltenen Stimmen, vertreten durch Herrn Gloy, herbeigeführt worden.

Gemäß dem zitierten Anlegerschreiben habe es aber bisher keine Zins- und Darlehensrückzahlungen an die MIDAS Mittelstandsfonds gegeben und auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Ermittlungen seien daher die Darlehen nebst Zinsansprüchen in den Jahresabschlüssen 2012 der Mittelstandsfonds vollständig wertberichtigt worden.

Der Wert der Beteiligungen der Anleger ist daher massiv gesunken.

Von der MIDAS-Gruppe wurden verschiedene geschlossene Fonds, die in mittelständige Unternehmen investieren, emittiert, so etwa die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG, die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 3 GmbH & Co. KG, die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 4 GmbH & Co. KG sowie die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 5 und Nr. 6 GmbH & Co. KG.

Die MIDAS-Gruppe war im Jahre 2011 von der S&K-Unternehmensgruppe übernommen worden.

Gegen die Verantwortlichen der S&K-Unternehmensgruppe sind bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt umfangreiche Ermittlungen wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und der Untreue anhängig. Ob sich gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe, insbesondere etwa wegen des dargestellten Abfluss über Darlehen von über EUR 24 Mio. aus den Mittelstandsfonds strafrechtliche Vorwürfe darstellen bzw. insoweit auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung, insbesondere etwa auch wegen Untreue, begründen lassen, müssen die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Solange gilt die Unschuldsvermutung.

Sollten sich entsprechende Vorwürfe bestätigen, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, gegen Verantwortliche der S&K-Gruppe Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Auch unabhängig von diesen Umständen können für Anleger Schadensersatzansprüche begründet sein.

Bei den Anlagen in Form der Beteiligung an den MIDAS Mittelstandsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Anleger, die eine sichere Anlage, auch z. B. zur zusätzlichen Altersvorsorge, abschließen wollten, darf eine derartige Anlage nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner nicht empfohlen werden.

Im Übrigen müssen Anleger auch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage zutreffend und vollständig aufgeklärt worden sein.

Sofern Anleger unzureichend oder fehlerhaft auf Risiken hingewiesen worden sind, besteht die Möglichkeit, auch gegen den Berater oder die Bank, die den Abschluss der Anlage in dem MIDAS Mittelstandsfonds empfohlen hat, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Auch sind etwa Kreditinstitute verpflichtet, über Provisionsrückvergütungen, die sie erhalten haben, aufzuklären.

Anleger, die aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und auch aufgrund des Abflusses von liquiden Mitteln rechtliche Möglichkeiten suchen, sich von der Beteiligung zu lösen und insbesondere auch Kapital über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurück zu erhalten, bietet die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ihre Unterstützung an

 

Stand: 23.10.2013

MIDAS Mittelstandsfonds – EUR 24 Mio. abgeflossen?

FFK Enviroment GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Die Firma FFK Enviroment GmbH hat am 24.10.2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Die auf die Produktion von Sekundärrohstoffen spezialisierte Gesellschaft emittierte im Jahr 2011 eine Anleihe (ISIN: DE000A1KQ4Z1) mit einem Nominalvolumen i.H.v. € 16 Millionen Euro bei einer Laufzeit bis 2016 und einer Verzinsung in Höhe von 7,45 % p.a..

Betroffene Anleihengläubiger sollten sich im Insolvenzverfahren vertreten lassen. Nur wenn die Forderungen, die aus den Anleihen resultieren im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter anerkannt werden, erhält der Anleihegläubiger eine Rückzahlung.

Neben der Forderung, die aus der Anleihe resultiert können auch die ausstehenden Zinsen bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen und der weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren.

Aber auch für eine Prüfung, ob der Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, der im Hinblick auf den Kauf der Anleihen beraten hat, steht die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beratend und unterstützend zur Seite.

Stand: 04.11.2013

 

FFK Enviroment GmbH

East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s.

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Rechtsanwälte EBP

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s. mit Verfügung vom 12.09.2013 das Betreiben des unerlaubt betriebenenen Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die Gesellschaft vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten.

Mit der Annahme des Anlagekapitals hat die East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Anleger die bisher nicht ihr Geld zurück erhalten haben, sollten sich anwaltlichen Rat einholen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger.

Stand: 04.11.2013

East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s.

Infinus-Gruppe – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug

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Rechtsanwälte EBP

In Dresden sowie in anderen Orten in Deutschland sowie in  Salzburg / Österreich wurden von Beamten der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Sachsen Geschäftsräume von ca. 30 Firmen sowie Privatwohnungen von 8 Beschuldigten durchsucht, so eine Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen.

Es handelt sich dabei um die Infinus-Gruppe.

Die Infinus-Gruppe hat Anlegern insbesondere den Erwerb von Orderschuldverschreibungen mit Laufzeiten von 30 Tagen bis 10 Jahren und Genussrechten angeboten. Versprochen wurden Renditen von bis zu 8% p. a.

So konnten Anleger etwa auch Orderschuldverschreibungen in einer Nachhaltigkeitsvariante mit Mindestlaufzeiten zwischen 90 Tagen und 5 Jahren sowie mit Zinssätzen zwischen 5,25% und 7% erwerben.

Dabei sollten sich Erträge sowohl im Wege der Thesaurierung mit einer Nullkuponvariante als auch mit jährlichen Ausschüttungen erzielen lassen.

Im Übrigen wurde auch eine flexibel einsetzbare Annuitätenanleihe angeboten, bei der der Anleihebetrag einschließlich der Zinserträge über die Gesamtlaufzeit in gleich bleibenden monatlichen Raten ausgezahlt wird.

Von den Beschuldigten sind 6 deutsche Staatsangehörige und 2 Beschuldigte sind österreichische Staatsangehörige.

Die deutschen Beschuldigten wurden nach der Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen aufgrund der vom Strafgericht, Amtsgericht Dresden, erlassenen Haftbefehle, festgenommen.

Nach Aussage des Landeskriminalamtes Sachsen richten sich die Ermittlungen gegen die Beschuldigten als Verantwortliche der in Dresden ansässigen Firmengruppe, die mit dem Vertrieb von Finanzanlagen befasst sind, auf den Verdacht des Betruges zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern.

Die Beschuldigten als Verantwortliche der Infinus-Gruppe sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen unrichtige Angaben in den Prospekten zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen sind nach Informationen der Behörde umfangreiche Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen.

Auf Ihrer Homepage wehrt sich die Infinus-Gruppe gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und weist diese als nicht begründet zurück.

Wenn sich allerdings die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, können Anleger auch ggf. gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen, um das investierte Kapital wieder zu erlangen.

Betroffene Geschädigte der Infinus Gruppe können allerdings bei der Staatsanwaltschaft keine Ansprüche anmelden.

Vielmehr muss jeder Anleger selbst zivilrechtliche Maßnahmen einleiten, um einen Titel zu erwirken.

Falls Anleger Orderschuldverschreibungen auf die Empfehlung eines Beraters gekauft haben und fehlerhaft aufgeklärt worden sind, ist die Begründung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung denkbar.

Betroffene Anleger sollten daher zeitnah durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Ihrem Fall bestehen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrungen in Fällen im Kapitalanlagebetrug und auch bei der Unterstützung von geschädigten Anlegern.

Gerne können Sie sich auch über unser Kontaktformular in Verbindung setzen, um ihre ersten Fragen zu beantworten.

Stand: 08.11.2013

Infinus-Gruppe – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug

getgoods.de AG

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Seitens der Firma getgoods.de AG wurde letzte Woche mitgeteilt, dass die Tochtergesellschaft getgoods.de AG Vertriebs GmbH zahlungsunfähig sei und daraufhin am Freitag die Insolvenz für beide Gesellschaften beantragt.

Die Firma getgoods.de Vertriebs GmbH ist Eigentümer der drei IT-Onlineshops Getgoods.de, hoh.de und handyshop.de.

Gespräche mit Investoren zur Vermeidung der Insolvenz sind offenbar gescheitert.

Kapitalanleger, die Anleihen gezeichnet haben, sollten Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.

Nur dann, wenn der Insolvenzverwalter die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkennt, kann eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens für den Gläubiger erzielt werden.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger.

getgoods.de AG


Global New Energy Investment AG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Firma Global New Energy Investment AG aus Frankfurt werden sog. partiarische Darlehensverträge angeboten.

Die Anleger können sich folglich im Rahmen von Darlehen beteiligen, wobei ein entsprechender qualifizierter Nachrang der Darlehen vereinbart wurde.

Dies hat die Konsequenz, dass Anleger im Falle der Insolvenz der Gesellschaft auch als nachrangige Gläubiger behandelt werden und dass eine Genehmigung der Geschäfte der Firma Global New Energy Investment AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, für sog. Einlagengeschäfte grundsätzlich, nicht erforderlich wäre.

Betroffene Anleger, deren Zinszahlungen ausgeblieben sind, sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Es gibt begründete Ansatzpunkte dafür, dass betroffene Anleger, ihre Darlehensverträge rückabwickeln können.

Darüber hinaus haften unter Umständen auch Anlageberater bzw. Anlagevermittler, die entsprechende Global New Energy Investment AG Anlagen vertrieben haben, auf Schadensersatz wegen Verletzung der ihnen obliegenden Informations- und Aufklärungspflichten.

Stand: 26.11.2013

Global New Energy Investment AG

Deutsche Policenaufwertung AG

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Rechtsanwälte EBP

Von der Deutsche Policenaufwertung AG wurde Kunden der Ankauf von laufenden Lebensversicherungs- und Rentenversicherungspolicen angeboten und dafür wurde ihnen ein Betrag in Höhe des Mehrfachen des Auszahlungswertes angeboten.

Nun ist aber die Internetadresse der Deutsche Policenaufwertung AG nicht mehr erreichbar.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht, FINMA, führt die Deutsche Policenaufwertung AG in einer Negativliste.

Darin listet die FinMa Personenunternehmen auf, die im Hinblick auf ihre Tätigkeit in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus und eine möglicherweise unter die Aufsicht der FINMA fallende Tätigkeit ausüben, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen.

Die Gesellschaft mit formalem Sitz in der Schweiz hatte eine Repräsentanz in Frankfurt.

In der Schweiz ist im Handelsregister vermerkt, dass die Deutsche Policenaufwertung AG ihr Domizil eingebüst hat und in Folge von Mängeln der Organisation einer Rechtseinheit die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs vom Einzelrichter angeordnet worden ist.

Aufgrund der dargestellten Hintergründe besteht unseres Erachtens das Risiko, dass Kunden der Deutsche Policenaufwertung AG, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungspolicen veräußert haben, keine Rückzahlungen mehr erhalten.

Die Kanzlei  Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger bzw. Versicherungsnehmer hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen, um den Wert der veräußerten Versicherungen wieder zu realisieren.

Unsere Kanzlei hat bereits in mehreren Modellen, in denen Gesellschaften Kunden den Ankauf von Versicherungen gegen hohe Rückzahlungen versprochen haben und diese dann nicht gezahlt wurden, erfolgreich die Interessen der Geschädigten vertreten.

Neben der Gesellschaft selbst können auch verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Auch soweit der Rückkauf von Lebensversicherungen von einem Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, kann dieser auf Schadensersatz haften, wenn er einen Kunden fehlerhaft aufgeklärt bzw. unzureichend die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft hat.

Stand: 12.12.2013

Deutsche Policenaufwertung AG

Cashmaxx KG

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Rechtsanwälte EBP

Gegenüber der Cashmaxx KG, Bayreuth, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft zu beenden und die Abwicklung vorzunehmen.

Kunden wurde von der Cashmaxx KG der Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparverträgen angeboten, um diese dann zu kündigen, wobei die Cashmaxx KG dann den Anlegern versprach, das erhaltene Kapital nebst Renditen nach längerer Zeit auszuzahlen.

Damit hat die Cashmaxx KG nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die keine Auszahlungen von der Cashmaxx KG erhalten, sollten durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die Werte der an die Cashmaxx KG verkauften Versicherungsverträge oder Bausparverträge wieder zu realisieren.

Zum Einen besteht die Möglichkeit, dass sich Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder deren Verantwortliche durchsetzen lassen.

Auch wenn ein Anlageberater oder Vermittler den Verkauf der Versicherungen oder Bausparverträge an die Cashmaxx KG empfohlen hat und dabei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat bzw. die Plausibilität des Konzepts nicht überprüft hat, ist eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung denkbar.

Stand: 13.12.2013

Cashmaxx KG

Black Beat Imperial Fund – Harrison und Skourlis

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Rechtsanwälte EBP

Den Herren Adam Jerome Harrison und Dionysios Skourlis, Nürnberg, wurden nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben, dass auch unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Anlegern wurde von den Herren Harrsion und Skourlis teils unter der Firmierung Black Beat Imperial Fund, offeriert, partiarische Darlehen abzuschließen, bei denen den Anlegern versprochen worden ist, das angenommene Kapital vollständig zurückzuzahlen.

Soweit Darlehenskapital, auch unter der Geschäftsbezeichnung Black Beat Imperial Fund, angenommen worden ist, haben die Herrn Harrison und Skourlis damit nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Anleger, die keine Rückzahlungen erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass zur Verfügung gestellte Kapital zurück zu erhalten.

Stand: 13.12.2013

Black Beat Imperial Fund – Harrison und Skourlis

S. A. G. Solarstrom AG – Insolvenzantrag gestellt

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Rechtsanwälte EBP

Die S. A. G. Solarstrom AG, Freiburg, sowie deren Tochtergesellschaften S. A. G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH sowie S. A. G. Technik GmbH haben am 13.12.2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Entsprechende Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren Gläubigern sowie Investoren waren gescheitert, um eine kurzfristige Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens herbeizuführen.

Die S. A. G. Solarstrom AG hatte zwei Anleihen, einmal die Anleihe WKN A1K05K5 (Laufzeit 2011 bis 2017) verzinst mit 7,5% p. a. und eine frühere Anleihe mit der WKN A1E84A (Laufzeit 2010 bis 2015) verzinst mit 6,25% p. a., ausgegeben. Für die Anleihe 2010/2015 ist deshalb für Dezember mit keiner Zinszahlung mehr zu rechnen.

Die S. A. G. Solarstrom AG sowie deren Tochtergesellschaften streben zunächst gemeinsam mit einem Sachwalter innerhalb der nächsten drei Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an, in dem für die Anleihegläubiger ein Sanierungskonzept erarbeitet werden soll.

Anleihegläubiger sollten deshalb anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um so ihre Interessen und ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Anderenfalls werden die erlittenen Verluste noch größer.

Sollten dann dennoch die Sanierungsmaßnahmen in Eigenverwaltung scheitern und ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist für Anleger Eile geboten, da diese dann innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger dann bei der Forderungsanmeldung und weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Stand: 17.12.2013

S. A. G. Solarstrom AG – Insolvenzantrag gestellt

ecoConsort AG

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Über das Vermögen der ecoConsort AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die ecoConsort AG ist Teil der Future Business KG aA bzw. der Infinus-Firmengruppe.

Gegen Verantwortliche der Future Business KG aA und der Infinus AG sind bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Betruges anhängig.

Die ecoConsort AG bot Kapitalanlagen im Bereich ökologischer Geldanlagen an. Nach eigenen Angaben war die ecoConsort AG als Emissionshaus auf Emissionen in den Bereichen Beteiligungen, Policen und Fonds mit Schwerpunkt regenerative Energien, Biomasse und Rohstoffe sowie nachhaltige Immobilien spezialisiert.

Anlegern wurde von der ecoConsort AG insbesondere der Erwerb von eigenen Orderschuldverschreibungen angeboten.

Daneben wurde auch die Möglichkeit einer Anlage in Form einer Beteiligung an dem „INFINUS ecoConsort Fund“ offeriert.

Ansprüche gegen die ecoConsort AG selbst können nach Eröffnung eines definitiven Insolvenzverfahrens nur noch in diesem Verfahren geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch &  Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Geltendmachung von Forderungen und einer weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren.

Unabhängig von dem Insolvenzverfahren kann sich auch eine Haftung von Anlageberatern oder von Anlageberatungsunternehmen, die den Erwerb derartiger Anlagen empfohlen haben, ergeben, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken von derartigen Anlagen aufgeklärt worden sind.

Diesbezüglich unterstützt unsere Kanzlei betroffene Geschädigte, ob und welche Beratungs- bzw. Aufklärungsfehler sich begründen lassen, um einen entsprechenden Schadensersatzanspruch durchsetzen zu  können.

Schließlich kann sich auch auf Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Möglichkeit ergeben, dass sich gegen Verantwortliche der Future Business bzw. Infinus Firmengruppe Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Auch in dieser Hinsicht berät unsere Kanzlei Anleger.

Es ist empfehlenswert, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, gegen wen sich am besten mit Erfolg Ansprüche neben einer davon unabhängigen Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren durchsetzen lassen.

Stand: 20.12.2013

 

ecoConsort AG

Dr. Seibold Capital GmbH – Entschädigungsfall

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Für die Dr. Seibold Capital GmbH, Gmund am Tegernsee, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19.12.2013 den Entschädigungsfall festgestellt.

Nach Mitteilung der BaFin war es der Gesellschaft nicht mehr möglich, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und hierfür bestand auch keine Aussicht mehr für die Zukunft.

Da die Dr. Seibold Capital GmbH Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen war, können Anleger nun aufgrund der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung geltend machen.

Bei der Anmeldung entsprechender Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Im Übrigen war auch auf Antrag der BaFin auch ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold GmbH eröffnet worden.

Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Anleger auch darin Ansprüche geltend machen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger auch hinsichtlich der Anmeldung von Forderungen und weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren der Dr. Seibold GmbH.

Stand: 20.12.2013

 

Dr. Seibold Capital GmbH – Entschädigungsfall


hkw personalkonzepte GmbH – Insolvenz

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Das Personaldienstleistungsunternehmen hkw personalkonzepte GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt.

Damit ist ein weiterer Anbieter von Mittelstandsanleihen pleite. Betroffen davon sind vor allem Anleger, die Anleihen der hkw personalkonzepte GmbH gezeichnet haben.

Zur Begründung des Insolvenzantrages wurde darauf verwiesen, dass Schuldner hohe Verbindlichkeiten fristgerecht nicht gezahlt hätten und daher der hkw personalkonzepte GmbH die Liquidität zur Zahlung von Zinsen gefehlt hätte. Ursprünglich wurde die Verzögerung der Zinszahlungen aber damit begründet, dass es aufgrund einer Neustrukturierung zu einer Verzögerung gekommen sei.

Anleger, die die Anleihe der hkw personalkonzepte GmbH erworben haben, können im Insolvenzverfahren Ihre Rechte geltend machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und vertritt geschädigte Gläubiger der hkw-Anleihe bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Stand: 12.12.2013

hkw personalkonzepte GmbH – Insolvenz

Dr. Stark Vermögensverwaltung – Lucendro-Fonds – Verdacht auf Betrug

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Gegen die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung, eine ehemalige Bankerin, hat die Staatsanwaltschaft Hof Anklage erhoben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft trat die Beschuldigte gegenüber Anlegern als seriöse, erfahrene Geschäftsfrau auf, der es aufgrund angeblicher Kontakte im Bereich des Investmentbankings möglich sei, Kapital von Kunden risikofrei bei einer monatlichen Rendite von 5% und mehr anzulegen. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigte und ihr Ehemann einen Großteil der Investorengelder zu eigenen Zwecken verwendet haben und Einzahlungen von neu geworbenen Kunden sollen im Rahmen eines Schnellballsystems zur Ruhigstellung der Altinvestoren verwendet worden sein.

Über den Komplex hinaus, bezüglich dessen bereits Anklage erhoben worden ist, sollen nach einem Bericht in manager magazin online auch Anleger betroffen sein, die Kapital in den Fonds New World Fund- Lucendro investiert haben. Dabei soll es sich um ein Anlagekonstrukt mit formalem Sitz auf den British Virgin Islands handeln. Nach der Darstellung von manager magazin online hat die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung vorgegeben, Kapital von Anlegern angeblich in European Medium Term Notes (EMTM), vermeintlich spezielle Schuldverschreibungen zu investieren. Dabei sollen diese Papiere in einen geheimnisumwitterten Frühhandel zwischen Emission und Platzierung erworben worden sein, um die versprochenen Renditen zu erwirtschaften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in Fällen aus dem Kapitalanlagebetrug und der Vertretung von Geschädigten.

Stand: 07.01.2014

Dr. Stark Vermögensverwaltung – Lucendro-Fonds – Verdacht auf Betrug

Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

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Rechtsanwälte EBP

Die Firma Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, mit Firmensitz in Berlin, bot Anlegern an, deren Lebensversicherungsverträge anzukaufen und den Erlös, d. h. den Rückkaufswert, gewinnbringend anzulegen.

Den Anlegern wurde über eine Laufzeit von 10 Jahren eine Verdoppelung des Kapitals versprochen. Das angelegte Kapital und die Gewinne sollten in monatlichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren zurückbezahlt werden.

Mittlerweile hat die Firma Pecus GmbH immer wieder die betroffenen Anleger im Hinblick auf die zu leistenden Auszahlungen vertröstet.

Erst kürzlich warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor sog. Aufkäufern gebrauchter Lebensversicherungen. Die Warnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht scheinen sich im Fall der Firma Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu Bewahrheiten.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Einordnung entsprechender Modelle als Einlagengeschäft bestätigt hatten, haben sich inzwischen auch Zivilgerichte mit vergleichbaren Anlagemodellen beschäftigt und die Verträge von Anbietern für unwirksam erklärt. So bejahte etwa auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine zivilrechtliche Haftung des für das Ankaufunternehmen verantwortlichen Vorstands.

Folglich liegt bei den Geschäften der Firma Pecus GmbH ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vor, insbesondere wenn kein qualifizierter Rangrücktritt in den Verträgen vereinbart ist und die Rückzahlung der angelegten Beträge ratierlich erfolgen soll.

Dies hat die Konsequenz, dass die Gesellschaft selbst und deren  Geschäftsführer nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG den Anlegern auf Schadensersatz haften.

Unter Umständen können darüber hinaus auch Anlagevermittler – und Berater, die die Pecus-Anlagen vertrieben haben – auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen.

Stand: 08.01.2014

Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG

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Gegen mehrere Verantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG, Regensburg, ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig, wie der Branchendienst kapital-markt intern in seiner Ausgabe 5/14 berichtet.

Nach Verlust der KWG-Erlaubnis war auch bezüglich der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG ein Liquidationsverfahren eröffnet worden.

Der Branchendienst kapital-markt-intern hatte bereits vor mehreren Jahren aufgrund der sehr hohen Kostenstruktur eine Warnung ausgesprochen und auch der im Liquidationsverfahren eingesetzte Liquidator hatte u. a. auch die hohe Kostenstruktur im Hinblick darauf, dass sehr hohe Vertriebsprovisionen angefallen sind, kritisch bewertet.

Sofern sich die Vorwürfe in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bestätigen, kann für betroffene Geschädigte die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Außerdem kommt es auch in Betracht, dass ein Anlageberater, der einem Anleger den Abschluss der Anlage in der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG empfohlen hat, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser den Anleger falsch beraten bzw. unzureichend über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt hat.

Bei den Anlagen in der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Darüber muss ein Anlageberater einen Anleger aber aufklären.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Anlageziele des Anlegers ausreichend beachtet worden sind.

Wenn ein Anleger eine sichere Anlage zur Altersvorsorge wünscht und ihm eine derartige Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung empfohlen wird, kann die Beratung ebenfalls fehlerhaft und ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Sofern ein entsprechender Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet werden kann, kann der Anleger das eingezahlte Kapital zurückfordern.

Stand: 04.02.2014 

MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG

Windwärts Energie GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Firma Windwärts Energie GmbH, einem Unternehmen aus Hannover, dass als Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie tätig ist, wurde am 07.02.2014 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Verzögerungen bei laufenden Windenergieprojekten und Vorlaufkosten in den Auslandmärkten hätten im vergangenen Jahr 2014 die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert. Nachdem nun im Januar ein Rechtsgutachten einer renommierten Wirtschaftskanzlei festgestellt hätte, dass Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssten, hat die Windwärts Energie GmbH Insolvenzantrag eingereicht.

Über 4.100 Anleger haben in vier Genussrechtsemissionen ca. € 20 Mio. investiert und in 20 Fonds weitere € 46 Mio..

Betroffen von der Insolvenz dürften deshalb vor allem die Gläubiger sein, die Genussrechtskapital gezeichnet haben.

Nach definitiver Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen müssen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die Genussscheine in der Firma Windwärts Energie GmbH gezeichnet haben, bei der Anmeldung Ihrer Forderungen und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Stand: 10.02.2014

Windwärts Energie GmbH

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