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Channel: Anlagefirmen | Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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EURELFINA Treuunternehmen reg. / LIMACO Unternehmensberatung AG

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Rechtsanwälte EBP

Mehrere hundert Anleger wurden wohl durch ein Schneeballsystem in einer Größenordnung von ca. € 24 Mio. betrogen.

Von der Staatsanwaltschaft Liechtenstein wurde bereits eine Person festgenommen. Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Vaduz um einen 66-jährigen, der über die Firma EURELFINA Treuunternehmen reg. und wohl auch über die Firma LIMACO Unternehmensberatung AG von den Anlegern Geld zur Veranlagung entgegengenommen hat. Seit Januar 2014 befindet sich der Millionenbetrüger in Untersuchungshaft wegen schweren Betruges, der Veruntreuung der Gelder und wegen Verstoßes gegen das Bankengesetz.

Über die Firma LIMACO Unternehmensberatung AG wurde bereits ein Konkursverfahren eröffnet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Geltendmachung von Forderungen im Rahmen des Konkursverfahrens sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, z. B. wegen unerlaubter Handlung.

Stand: 11.02.2014

EURELFINA Treuunternehmen reg. / LIMACO Unternehmensberatung AG


NCI New Capital Invest / Selfmade Capital

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Rechtsanwälte EBP

Die NCI New Capital Invest-Gruppe aus München, die nach eigenen Angaben Investmentkonzepte für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren managt und deren Fonds u. a. von der dima24.de Anlageberatung GmbH bzw. der dima24.de Anlagevermittlung GmbH vertrieben und vermittelt werden, steht im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Nach Medieninformationen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den Firmen dima24 und NCI.

Im Zentrum der NCI Unternehmensgruppe steht die Firma NCI New Capital Invest Holding GmbH, die wiederum Anteile an weiteren Unternehmen, wie den Firmen NCI New Capital Invest Global Management GmbH, NVT Nymphenburger Beteiligungs- und Verwaltungs Treuhand Management GmbH, NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH sowie NCI New Capital Invest Global Management GmbH hält.

Die Anteile an der NCI New Capital Invest Holding GmbH werden wiederum von der Nitro Invest GmbH aus Unterföhring bei München gehalten, deren Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer, Herr M. H. ist.

Das Emissionshaus NCI New Capital Invest legte verschiedenste Fonds auf, wie z. B. die Fonds NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG und NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG.

Seitens der Firma dima24.de, einem der größten bankenunabhängigen Vermittler geschlossener Fonds, wurden die vorgenannten Fonds der NCI New Capital Invest sowie weitere Fonds des Emissionshauses Euro Grundinvest und des Emissionshauses Selfmade Capital vertrieben.

Sollten sich die Behauptungen verdichten, dass es sich bei einer ehemaligen NCI Geschäftsführerin um eine „Strohmann-Geschäftsführerin“ handelte und dass Herr M. H. tatsächlich faktischer Geschäftsführer und Prospektverantwortlicher war, der letztlich auch dima24 Chef war, lassen sich unter Umständen Prospekthaftungsansprüche für geschädigte Anleger gegenüber den Prospektverantwortlichen darstellen, zumal dann auch tiefgreifende Interessenverflechtungen verschwiegen wurden.

Betroffene Anleger, die in entsprechende Fonds investiert haben, sollten darüber hinaus überprüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegenüber der Anlageberatungsfirma bzw. dem Anlageberater, die die Anleger im Hinblick auf den Kauf der Fonds beraten haben, durchsetzen  lassen bzw. ob ihre Fonds von den Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft betroffen sind und ob es Möglichkeiten auf Schadensersatz gibt.

Stand: 13.02.2014

NCI New Capital Invest / Selfmade Capital

Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22

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Rechtsanwälte EBP

Viele deutsche Anleger haben sich in den letzten Jahren an italienischen und spanischen Solaranlagen beteiligt und entsprechende Fondsbeteiligungen gezeichnet.

So haben ca. 4.500 deutsche Anleger in die Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 investiert, wobei diese Solarfonds von der Firma Voigt & Collegen, einem Emissionshaus aus Düsseldorf, aufgelegt wurden.

Gesetzesänderungen in Spanien und der Wettbewerbsdruck auf den internationalen Solarmärkten wirken sich nun auch negativ für die Fondsanleger aus.

Der Solarfonds SolEs 21 wird wohl für das Jahr 2013 keine Ausschüttungen vornehmen. Der Rückkaufswert der Solarfonds-Beteiligung ist auf dem Zweitmarkt drastisch gesunken.

Auch die Zeichner des Solarfonds SolEs 22 werden für das Jahr 2013 wohl auf ihre Ausschüttung verzichten müssen. Die Beteiligung selbst ist vom Handel am Zweitmarkt ausgesetzt und kann nicht veräußert werden.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater oder gegenüber der beratenden Bank, über die sie die Fondsbeteiligungen gezeichnet haben, darstellbar sind. Vielen Anlegern wurden die Solarfonds-Beteiligungen als sichere Anlage empfohlen bzw. als Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet wäre.

Darauf, dass eine unternehmerische Beteiligung vorlag, bei der sogar ein Totalverlust entstehen kann, wurden viele Anleger nicht hingewiesen.

Auch wurde teilweise verschwiegen, dass die beratenden Banken und Vertriebsgesellschaften Provisionsrückzahlungen seitens der Fondsgesellschaft erhielten. Seitens des Bundesgerichtshofs wurde in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass wenn die Provisionsrückvergütungen nicht ausreichend offengelegt wurden, Schadensersatzansprüche für Anleger bestehen.

Schließlich können unter Umständen auch Ansprüche gegen die Initiatoren der Fondsbeteiligung aus Prospekthaftung dargestellt werden.

Stand: 19.02.2014

Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22

ifas

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Rechtsanwälte EBP

Ein Anleger wurde von einem Telefonverkäufer, der sich als Mitarbeiter der Firma Ifas, Berlin, vorstellte, zum Kauf von vorbörslichen Aktien einer dänischen Ölförderfirma veranlasst, so ein Bericht in Finanztest 3/2014.

Laut Finanztest wurde dem Anleger versprochen, dass er die Aktien für nur € 14,75 erwerben könne und Mai 2013 eine Börseneinführung erfolgte und die Aktien dann mit € 25,00 gehandelt würden.

Nach Bericht in Finanztest ist die Firma nicht mehr erreichbar und gegen die Verantwortlichen sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig.

Sollte sich im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen der Vorwurf des Betruges bestätigen, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, auch gegen die dafür verantwortlichen Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen, um das für Aktiengeschäfte angeblich zur Verfügung gestellte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von geschädigten Anlegern bei unseriösen Anlagemodellen verfügt, berät und unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 21.02.2014

ifas

Panther AG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens eines Brancheninformationsdienstes wird davor gewarnt, Kapital bei der Firma Panther AG aus München anzulegen. Anleger können dort festverzinsliche Unternehmensanleihen oder Aktien der Panther AG erwerben.

Laut dem Brancheninformationsdienst bietet die Panther AG eine mit 6% p.a. verzinste Unternehmensanleihe an, einen 100%igen Inflationsschutz auf die Kapitalanlage, d. h. eine Sonderzahlung am Laufzeitende über die Inflationssumme als zusätzliche Gutschrift und darüber hinaus eine 100% steuerfreie Auszahlung der Erträge durch Übernahme der Steuerbeträge durch die Panther AG.

Auch hinsichtlich des Kaufs von Aktien verweist die Panther AG auf ihrer Homepage darauf, dass man als Aktionär größte Ertrags- und Gewinnchancen hätte und eine jährliche Dividende erhalten würde.

Zu Recht verweist der Brancheninformationsdienst darauf, dass die Rückzahlung des Anleihekapitals extrem unsicher sein kann und das Bonitätsrisiko nicht eingeschätzt werden kann. Im Übrigen würde die Panther AG über keine BaFin-KWG-Lizenz verfügen.

Seitens des Brancheninformationsdienstes wird dringend vor einer Anlage bei der Firma Panther AG gewarnt. Dem können wir uns nur anschließen.

Betroffene Anleger, die bereits festverzinsliche Unternehmensanleihen oder Aktien der Firma Panther AG erworben haben, sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 24.02.2014

Panther AG

Confiserie Burg Lauenstein GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Der Confiserie Burg Lauenstein GmbH, Ludwigsstadt, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.

Außerdem wurde die Abwicklung der Geschäfte und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.

Den Kunden wurden von der Confiserie Burg Lauenstein GmbH nach Angaben der BaFin Genussscheine zur Zeichnung angeboten und nach Ansicht der BaFin hat die Confiserie Burg Lauenstein GmbH damit Gelder von Anlegern als Darlehen angenommen und damit das Einlagengeschäft betrieben.

Die Gesellschaft verfügte aber nicht über die erforderliche Erlaubnis für das Betreiben des Einlagengeschäfts.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr zur Verfügung gestelltes Kapital nicht von der Confiserie Burg Lauenstein GmbH zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche sie durchsetzen können, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 27.02.2014

Confiserie Burg Lauenstein GmbH

Günther-Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH

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Der Suppenhersteller Zamek hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – gestellt.

Betroffen sind u. a. Anleger der Mittelstandsanleihe, die im Mai 2012 mit einem Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren von Zamek herausgegeben wurde. Die Zamek Anleihe mit der ISIN: DE000A1K0YD5, WKN: A1K0YD hatte ein Volumen von 45 Millionen Euro. Nachdem im Mai die Zinszahlung der Mittelstandsanleihe fällig wird, ist fraglich, ob Anleger mit einer entsprechenden Ausschüttung seitens der Firma Zamek rechnen können. Den Anlegern drohen hohe Verluste.

Die Börse Düsseldorf hat am Dienstag auf den Insolvenzantrag hin die Anleihe vom Handel ausgesetzt.

Anleihenzeichner sollten sich dringend anwaltlich vertreten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits mehrere Gläubiger und überprüft, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern, Banken, Wirtschaftsprüfern darstellbar sind. Unter Umständen sind auch Prospekthaftungsansprüche darstellbar.

Sollte tatsächlich ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die entsprechenden Ansprüche der Anleihegläubiger auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet und geltend gemacht werden.

Stand: 27.02.2014

Günther-Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH

FlexLife Capital AG

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Die FlexLife Capital AG hat die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 gegenüber den Anlegern ausgesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die FlexLife Capital AG eingeleitet.

Die FlexLife Capital AG kaufte Lebensversicherungen von Anlegern an, wobei der „Kaufpreis“ in einer Einmalzahlung nach sieben Jahren oder im Rahmen einer Ratenauszahlung über zehn Jahre bezahlt werden sollte. Alternativ bot die FlexLife Capital GmbH eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags an.

Die FlexLife GmbH hat dadurch, dass sie rückzahlbare Gelder auf Zeit angenommen hat, unter Umständen ein Einlagengeschäft betrieben, welches nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist.

Ob die FlexLife GmbH über eine derartige Erlaubnis verfügt bzw. eine solche Erlaubnis erforderlich ist, wird zur Zeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft. 

Anleger der Firma FlexLife GmbH sollten daher prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche, sofern sich die Vermutungen der BaFin bestätigen, gegen Verantwortliche und gegen die Firma FlexLife GmbH selbst geltend gemacht werden können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger.

Stand: 27.02.2014

FlexLife Capital AG


WealthCap US Life 1, US Life 2, US Life 3

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Rechtsanwälte EBP

Ab dem Jahre 2003 wurden, damals noch von der HVB FondsFinance GmbH, aus der später wegen des Zusammenschlusses verschiedener Emissionshäuser der HypoVereinsbank die WealtCap wurde, verschiedene Lebensversicherungsfonds, u. a. die Life US 1, Life US 2 und Life US 3, emittiert.

Die Lebensversicherungsfonds erwarben in den USA Versicherungen auf dem Zweitmarkt, die dann von einem US-Trust für die Fondsgesellschaft gehalten werden.

Die Fondsgesellschaften zahlten für den Erwerb von Lebensversicherungspolicen an die Versicherungsnehmer die Kaufpreise und erhielten dafür die Rechte aus den Policen. Diese Policen werden fortgeführt, um am Ende dann die Ablaufsleistung zu vereinnahmen.

Mit dem Begriff „Lebensversicherung“ bzw. „Risikolebensversicherung“ verbinden die meisten Anleger den Begriff von hoher Sicherheit.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen Anlagen aber um Anlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen mit entsprechend hohen Risiken.

Neben anderen Risiken besteht bei derartigen Anlagen in Lebensversicherungsfonds vor allem das Risiko, dass die Lebenserwartung von Versicherungsnehmern, die ihre Policen verkauft haben, falsch prognostiziert wird und zum Anderen können medizinische Gutachten falsch sein und zum Anderen kann sich auch im Laufe der Zeit durch medizinische Fortschritte die Lebenserwartung erhöhen.

Die Fonds WealthCap Life US 1, WealthCap Life US 2 und WealthCap Life US 3 haben am Anfang auch noch die prognostizierten Ausschüttungen gezahlt. Die Ausschüttungen fielen dann aber teilweise geringer aus bzw. mussten dann sogar zeitweise eingestellt werden.

Die Fondskonzepte sehen vor, dass Ausschüttungen aus einer freien Liquidität geleistet werden, die sich aus den Einnahmen der Fondsgesellschaft aus ablaufenden Lebensversicherungen unter Abzug der Zahlungen für Prämien für Versicherungen sowie für die Kosten ergibt.

Bei diesen Lebensversicherungsfonds hat sich gerade dieses Risiko, dass die Lebenserwartung von Versicherungsnehmern falsch berechnet bzw. prognostiziert worden, verwirklicht.

Anleger sind daher enttäuscht und fragen sich daher, ob sie bei ihrer Anlageentscheidung richtig beraten worden sind.

Ein Anlageberater ist zum Einen zu einer anlegergerechten Beratung verpflichtet und muss dabei die Anlageziele, die Risikoneigung und die finanziellen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigen.

Falls die Empfehlung einer Anlage in den Lebensversicherungsfonds US Life 1, US Life 2 oder US Life 3 etwa nicht der Risikoneigung oder den Vorstellungen des Anlegers entsprach, kann ein Beratungsfehler begründet sein.

Außerdem muss ein Anleger auch im Rahmen einer objektgerechten Beratung über die Hintergründe und vor allem die Risiken einer derartigen Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung aufgeklärt werden.

Ist eine Aufklärung nicht ordnungsgemäß oder vollständig erfolgt, kann ebenfalls die Möglichkeit bestehen, dass ein Beratungsverschulden begründet werden kann.

Sofern die Anlagen von Banken empfohlen werden, müssen diese die Anleger auch darüber aufklären, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen für die Empfehlung erhalten.

Sofern eine Beratung fehlerhaft war, kann sich unter Umständen für einen Anleger auch die Möglichkeit ergeben, einen Schadensersatzanspruch gegen den Berater bzw. das Beratungsunternehmern durchzusetzen, um sich von der Anlage zu lösen und das investierte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Dies muss aber in jedem Einzelfall detailliert geprüft werden. Anleger die daran Interesse haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 17.03.2014

WealthCap US Life 1, US Life 2, US Life 3

MPC Rendite-Fonds Lebens plus GmbH & Co. KG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens des Emissionshauses MPC wurden verschiedenste Lebensversicherungsfonds aufgelegt. Nämlich die Fonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus II GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus III GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG sowie MPC Rendite-Fonds Leben plus VII GmbH & Co. KG.

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mittlerweile mehrere geschädigte Kapitalanleger, die beim Kauf der vorgenannten Fonds von Banken falsch beraten wurden.

Vielen Anlegern wurde eine entsprechende Anlage als sicher bzw. zur Altersvorsorge geeignet dargestellt. Oft wurden die Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt und diese während der Laufzeit nicht oder nur schwer mit erheblichen Abschlägen veräußerbar sind. Im Übrigen wurden die Mandanten auch nicht darauf hingewiesen, dass ein aus der Fondsgesellschaft ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet. Schließlich wurden die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Banken, die die Fonds vertrieben haben, Rückvergütungen seitens der Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Beteiligungen erhalten haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank jedoch verpflichtet, den Anleger unabhängig von der Höhe der erhaltenen Rückvergütung von sich aus über diese insgesamt aufzuklären (BGH XI ZR 56/05)

Die Risiken von Lebensversicherungsfonds haben wir auch allgemein auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Service“ erläutert.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Erst kürzlich wurde wieder eine Klage seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner für eine geschädigte Anlegerin gegen eine Bank wegen des Vertriebs des MPC Rendite-Fonds bei Gericht eingereicht.

Stand: 19.03.2014

MPC Rendite-Fonds Lebens plus GmbH & Co. KG

Windwärts Energie GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Firma Windwärts Energie GmbH, einem Unternehmen aus Hannover, dass als Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie tätig ist, wurde am 07.02.2014 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Verzögerungen bei laufenden Windenergieprojekten und Vorlaufkosten in den Auslandmärkten hätten im vergangenen Jahr 2014 die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert. Nachdem nun im Januar ein Rechtsgutachten einer renommierten Wirtschaftskanzlei festgestellt hätte, dass Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssten, hat die Windwärts Energie GmbH Insolvenzantrag eingereicht.

Über 4.100 Anleger haben in vier Genussrechtsemissionen ca. € 20 Mio. investiert und in 20 Fonds weitere € 46 Mio..

Betroffen von der Insolvenz dürften deshalb vor allem die Gläubiger sein, die Genussrechtskapital gezeichnet haben.

Nach definitiver Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen müssen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die Genussscheine in der Firma Windwärts Energie GmbH gezeichnet haben, bei der Anmeldung Ihrer Forderungen und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Stand: 10.02.2014

Windwärts Energie GmbH

Cinema Sports Inc.

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Cinema Sports Inc., einer Aktiengesellschaft aus den USA, wurde Anlegern angeboten kostengünstig außerbörslich gehandelte Aktien zu erwerben.

Bei den angebotenen Aktien handelte es sich um sog. „Pennystocks“, welche an die Anleger mit dem Versprechen vertrieben wurden, dass diese in ihrer Wertentwicklung kurzfristig steigen würden, wenn die Cinema Sports Inc. an die Börse gehen würde. Der versprochene Börsengang blieb jedoch aus.

Anleger, die bei der Cinema Sports Inc. investiert hatten, gingen leer aus. Die versprochenen Rückzahlungen oder Kurssteigerungen der Cinema Sports Inc. wurden nicht eingehalten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg hat  nach entsprechenden Durchsuchungsmaßnahmen und Ermittlungen Anklage gegen drei Hauptbeschuldigte erhoben, u. a. gegen Herrn Rechtsanwalt Tim Schneemilch aus Hamburg, Herrn Christian Johannes Kuhn und Herrn Nicolaus Schmitt.

Einen Wertpapierprospekt gab es nicht, da dieser von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätte gebilligt werden müssen. Auch bestand keine Emissionsgesellschaft, die die Emission legal nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hätte begleiten können.

Vielmehr wurden die Aktien der Cinema Sports Inc. ohne Erlaubnis der BaFin vertrieben.

Die Angeklagten bzw. Beschuldigten der Cinema Sports Inc. haften daher unter Umständen auf Schadensersatz wegen Betruges und wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Kapitalanleger die Aktien der Cinema Sports Inc. erworben haben, bei der Prüfung und Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche. 

Stand: 28.03.2014

Cinema Sports Inc.

Rena GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Die Rena GmbH mit Sitz im Schwarzwald hat beim zuständigen Amtsgericht Villingen-Schwenningen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Hauptgrund für die Insolvenz sei die Insolvenz der Tochtergesellschaft SH+E, die zu Schwierigkeiten beim Hauptunternehmen geführt hätte. Weitere Unternehmenstöchter seien von der Insolvenz aber nicht betroffen.

Damit ist wiederum eine Mittelstandsanleihe aus der Solarbranche von einer Insolvenz betroffen.

Die in den Jahren 2010 und 2013 herausgegebenen Mittelstandsanleihen (ISIN DE000A1E8W96 bzw. ISIN DE000A1TNHG1) sind von der Insolvenz betroffen. Es ist äußerst ungewiss, ob die beiden Anleihen noch bedient werden können.  

Die Anleihe aus 2010 läuft bei einem Zinssatz von 7 % noch bis 2015, die Anleihe aus 2013 mit einem Zinssatz von 8,25 % läuft bis 2018.

Insgesamt beläuft sich das Volumen der beiden Anleihen auf rund 75 Millionen Euro.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 01.04.2014

Rena GmbH

Tomorrow Income Portfolio – Immobilienfonds; Insolvenz

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Rechtsanwälte EBP

Wie zu erfahren war, ist über das Vermögen der Fonds Tomorrow Income Portfolio 32, 33, 34 und 35 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Aufgelegt worden sind die Fonds von der Tomorrow Fund Management.

Anleger konnten sich als Kommanditisten z. B. an der Tomorrow Income Portfolio 35 GmbH & Co. KG beteiligen und die Fondsgesellschaft hat sich dann wiederum an einer amerikanischen Kommanditgesellschaft in Form einer Limited Partnership beteiligt, wobei das Kapital letztlich in Immobilien in den USA investiert werden sollte.

Nachdem eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen war, erhielten die Anleger im Jahre 2012 von den Fondsgesellschaften das Angebot ihre Beteiligungen an die Firma Rosemont Reality zu veräußern.

Nun wurden allerdings Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Bei den Anlagen in Form von Kommanditbeteiligungen an den Tomorrow Income Portfolio-Fonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Dabei besteht auch das Risiko von hohen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust oder auch das Risiko einer mangelnden Veräußerbarkeit einer derartigen Anlage.

Im Übrigen muss ein Anlageberater auch prüfen, ob eine derartige Anlage zu den Anlagezielen oder zur Risikoneigung des Anlegers passt.

Sofern ein Anleger fehlerhaft beraten bzw.  nicht über die Risiken aufgeklärt worden ist, kann sich die Möglichkeit ergeben, dass Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder die Bank, die die Anlage empfohlen haben, durchsetzen lassen.

Sofern eine Anlage von einem Kreditinstitut empfohlen worden ist, muss dieses auch darüber aufklären, in welcher Höhe es Provisionsrückvergütungen erhalten hat. Anderenfalls ist ein Aufklärungsverschulden begründet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger der Tomorrow Immobilienfonds hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 03.04.2014

Tomorrow Income Portfolio – Immobilienfonds; Insolvenz

Egon Bachner

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Rechtsanwälte EBP

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Egon Bachner, Osterhofen, mit Bescheid vom Januar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Egon Bachner schloss mit Dritten Vereinbarungen, in denen er sich durch Schuldanerkenntnis unbedingt verpflichtete, das angenommene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zurückzuzahlen.

Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Schuldanerkenntnisse betreibt Herr Bachner das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Anleger, die Kapital über Herrn Bachner angelegt haben, sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihr eingezahltes Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche.

Stand: 07.04.2014

Egon Bachner


Green Planet AG

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Rechtsanwälte EBP

Gegen Verantwortliche der Green Planet AG, Frankfurt, sind seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug anhängig, so ein Bericht in börse.ard.de.

Im Zuge der Ermittlungen sind Räume der Gesellschaft und Privaträume von Verantwortlichen durchsucht wurden.

Die Green-Planet AG bot Anlegern an, Teakholzbäume in Plantagen in Costa Rica zu erwerben.

Anlegern wurde eine geplante Rendite von 13% p. a. versprochen.

Die Mindestinvestitionssumme lag bei € 4.490,00.

Nach 20 Jahren sollten die Teakholzbäume gefällt werden und das Holz verkauft werden und daraus sollte dann ein entsprechender Gewinn erwirtschaftet werden.

Wie börse.ard.de berichtet, sollen nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft aber nur 20% der von den Anlegern eingenommenen Geldern in Plantagen in Costa Rica investiert worden seien und ein Großteil des Kapitals soll abredewidrig verwendet worden sein.

Seitens der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Investoren über ein Schneeballsystem geschädigt worden sind.

Geschädigte, die Kapital bei der Green Planet AG investiert haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, gegen wen Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, um das eingezahlte Kapital wieder zu erlangen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die langjährige Erfahrung in derartigen Fällen hat, bei denen der Verdacht auf Betrug besteht, unterstützt Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 15.04.2014

Green Planet AG

Lionelle Masterlizenz GmbH und Mantel & Sohn KG

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Gegen Verantwortliche der Lionelle Masterlizenz GmbH und der Mantel & Sohn KG ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Anleger konnten sich an sog. Seed-Geschäften beteiligen. So bot etwa die Lionelle Masterlizenz GmbH Anlegern an, sich an einem Seed-Geschäft zu beteiligen, dass in einer Vermarktung von Lizenzrechten, insbesondere etwa für ein Olivenöl, bestehen sollte.

Bei einem „Auslobungsfaktor“ des 1,4-fachen netto wurden Gewinnbeteiligungen von z. B. 12,75%  p. a. versprochen.

Auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Ermittlungen besteht für Anleger, die sich an derartigen Seed-Geschäften der Lionelle Masterlizenz GmbH oder der Mantel & Sohn KG beteiligt haben, die Gefahr, dass sie die versprochenen Rückzahlungen nicht mehr erhalten.

Sofern sich die Vorwürfe im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestätigen, kann auf dieser Grundlage für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, auch gegen verantwortliche Personen der Firmen Lionelle Masterlizenz GmbH und Mantel & Sohn KG durchzusetzen.

Anleger sollten sich daher von einem im Anlegerschutzrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass eingezahlte Kapital, etwa über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wieder zurück zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 16.04.2014

Lionelle Masterlizenz GmbH und Mantel & Sohn KG

m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG, GERSAL Ltd.

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Der Geschäftsführer der m. o. s. Eurofinanz GmbH & Co. KG, Erfurt, hat einen Anleger darüber informiert, dass am 13.04.2014 eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe, bei der Unterlagen sichergestellt worden sind und man zwangsweise eine Insolvenz beantragen musste.

Die m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG fungiert als Geschäftsbesorger einer Firma GERSAL Ltd., Zypern.

Anlegern wurde angeboten, eine Anlage in Form einer stillen Beteiligung an der GERSAL Ltd. abzuschließen.

Einem Anleger wurde z. B. versprochen, dass er monatliche Akonto-Zahlungen in Höhe von 2% der Beteiligungssumme von den zu erwartenden Beträge erhält.

Der Anleger hat aber bereits seit längerer Zeit keine entsprechenden Zahlungen mehr  in dieser Höhe erhalten.

Ein Anleger, der die Beteiligung gekündigt hatte, und dem die Kündigung per 31.12.2010 bestätigt worden war, hat bis heute keine Rückzahlung erhalten.

Die Aussage des Geschäftsführers der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG, der nun darüber informiert hat, dass eine Hausdurchsuchung stattfand und man Insolvenz anmelden musste, sollte Anlegern Anlass zur Sorge geben, ob Sie Ihr eingezahltes Kapital wieder zurückerhalten.

Anleger, die eine Anlage im Zusammenhang mit der m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG als den Geschäftsbesorger bzw. eine Beteiligung an der GERSAL Ltd. abgeschlossen haben, wird empfohlen, von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen zu lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, dass eingezahlte Kapital wieder zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt über langjährige Erfahrung bezüglich Unterstützung von Anlegern, die Anlagen in Form von verschiedensten Beteiligungsformen, insbesondere von stillen Beteiligungen, abgeschlossen haben.

Stand: 17.04.2014

m. o. s. Eurofinanzhaus GmbH & Co. KG, GERSAL Ltd.

TDI Asset Management AG

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Gegen Verantwortliche der TDI Asset Management AG sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue anhängig.

Anlegern wurde u. a. angeboten, eine Anlage in Form einer stillen Beteiligung an der TDI Asset Management AG, Schweiz, abzuschließen.

Das Kapital sollte mit Risikomanagement am Handelsmarkt angelegt werden, womit hohen Renditen erzielt werden sollten.

Anleger, die gekündigt haben, haben bislang keine Rückzahlung erhalten.

Sollten sich die Vorwürfe im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bestätigen, kann auch für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche der TDI Asset Management AG Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen handelt es sich bei den Anlagen in Form von stillen Beteiligungen an Gesellschaften um Anlagen mit hohen Risiken, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes.

Berater oder Vermittler die Anlegern eine Anlage in einer stillen Beteiligung an der TDI Asset Management AG empfohlen haben, sind auch verpflichtet, den Anleger über die Hintergründe von derartigen Anlagen und insbesondere über die Risken aufzuklären. Sofern die Beratung bzw. Aufklärung unzureichend oder fehlerhaft war, kann für einen Anleger auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Anlegern, die bei der TDI Asset Management AG Anlagen getätigt haben, wird daher empfohlen, von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Stand: 17.04.2014

TDI Asset Management AG

Strenesse Anleihe

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Rechtsanwälte EBP

Im Februar 2014 überzeugte die Firma Strenesse ihre Anleihegläubiger noch eine Anleihe in Höhe von € 12 Mio bis zum Jahre 2017 zu verlängern. Schon damals war klar, dass dieses Zugeständnis allein nicht reichen würde und die Firma Strenesse darüber hinaus weitere Millionen benötigen würde, um das laufende Geschäft betreiben zu können. Dies scheint nicht gelungen zu sein. Am 16.04.2014 stellte das Nördlinger Modeunternehmen nun Insolvenzantrag. Damit ist die Rettungsaktion vom Februar 2014 zunächst gescheitert.

Der Kurs der Mitteilstandsanleihe brach bis auf zuletzt 28% ein.

Es ist äußerst fraglich, ob die Anleger noch mit Ausschüttungen oder einer Rückzahlung der Anleihe seitens der Firma Strenesse rechnen können. Den Anlegern drohen hohe Verluste.

Anleihen-Zeichner sollten sich dringend anwaltlich vertreten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 212 166 0 zur Verfügung.

 

Stand: 17.04.2014

Strenesse Anleihe

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