Quantcast
Channel: Anlagefirmen | Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Viewing all 166 articles
Browse latest View live

Direkt-Wert GmbH

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Gegenüber der Direkt-Wert GmbH, Freiburg, wurde von der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 26.03.2014 die Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften angeordnet.

Anlegern wurde von der Direkt-Wert GmbH offeriert, Forderungen aus Lebensversicherungen gegen das Versprechen anzukaufen, Rückzahlungen über mehrere Jahre zu leisten. Im Übrigen wurden auch von der Direkt-Wert GmbH nachrangige partiarische Darlehensverträge angeboten.

Mit dem Ankauf von Forderungen aus Lebensversicherungen sowie der Annahme von Kapital als Darlehen hat die Direkt-Wert GmbH nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.

Aufgrund der Verfügung ist die Direkt-Wert GmbH verpflichtet, die angenommenen Gelder zurück zu zahlen.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

Anleger, die die der Direkt-Wert GmbH zur Verfügung gestellten Gelder nicht zurück erhalten, sollten sich durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das Kapital wieder zurück zu erhalten.

Stand: 30.04.2014

Direkt-Wert GmbH


GHF Schiffsfonds: MS Uranus, MS Pluto sowie MS Poseidon

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Seitens des Amtsgerichts Bremen wurde über drei GHF Schiffsfonds, nämlich den Schiffsfonds MS Pluto, den Schiffsfonds MS Uranus sowie den Schiffsfonds MS Poseidon ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Den Anlegern, die ihr Kapital in vorgenannte Schiffsfonds investiert hatten, droht ein Totalverlust.

Die Firma GHF hatte die 1.950-TEU-Containerschiffe in den Jahren 1998 und 1999 mit jeweils 17 Mio. Euro Eigenkapital und 18,9 Mio. Euro Fremdkapital emittiert.

Seit dem Jahre 2009 musste die Firma GHF für 26 Fondsschiffe Insolvenz anmelden.

Bei einer Beteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich um eine komplizierte Anlage mit hohen Risiken.

Nach der Rechtsprechung müssen unerfahrene Investoren daher detailliert über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt werden.

Anleger, die nicht über die Risiken aufgeklärt wurden oder denen die Anlage in einem Schiffsfonds als sicher angepriesen wurde, sollten daher prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Banken, Beratern bzw. Vermittlern darstellbar sind.

Neben einer fehlerhaften Aufklärung über die Risiken kann ein Beratungsfehler auch darin liegen, dass Anleger über versteckte Provisionszahlungen, sog. Kick-Backs, nicht informiert wurden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anleger über derartige Kick-Backs aufzuklären.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern bezüglich der Durchsetzung von entsprechenden Ansprüchen.

Stand: 07.05.2014

GHF Schiffsfonds: MS Uranus, MS Pluto sowie MS Poseidon

SN Solartechnics GmbH & Co. KG – Strafverfahren

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Gegen Verantwortliche der Firmengruppe SN Solartechnics ist nun nach mehreren übereinstimmenden Medienberichten ein Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück eröffnet worden.

Gegen die Angeklagten wird von den Ermittlungsbehörden der Vorwurf des bandenmäßign Anlagebetruges erhoben.

Gemäß dem angebotenen Modell konnten Anleger Teile von Solarparks erwerben und diese wurde dann für einen garantierten Zins für mehrere Jahre zurück verpachtet.

Aus der von der SN Solartechnics vereinnahmten Einspeisevergütung sollten dann die Pachtzahlungen erwirtschaftet werden. Der garantierte Zins sei jedoch gemäß der Staatsanwaltschaft nicht durch die Einspeisevergütung zu erwirtschaften gewesen, sondern nur durch die Aqkuisation neuer Anleger. Außerdem sollen auch mehr Teile von Solarparks verkauft worden sein, als tatsächlich existieren.

Nach Ansicht der Ermittlungsbehörden seien auch die Renditeversprechen nicht realistisch gewesen.

Über das Vermögen der SN Solartechnics sowie auch über die Muttergesellschaft SN Solartechnics International AG ist ein Insolvenzverfahren anhängig.

Auf Grundlage der strafrechtlichen Vorwürfe der Ermittlungsbehörden kann aber für Anleger die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des Firmengeflechts um die SN Solartechnis durchzusetzen.

Geschädigte sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 07.05.2014

SN Solartechnics GmbH & Co. KG – Strafverfahren

ProAktiva-Investments AG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Wie zu erfahren war, sind gegen Verantwortliche rund um die ProAktiva-Investments AG strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass von den Verantwortlichen Vermögenswerte im Zuge einer Rückgewinnungshilfe zu Gunsten von Geschädigten sichergestellt worden sind.

Die ProAktiva-Investments AG mit formalem Sitz in der Schweiz und einer Niederlassung in Iffeldorf soll Anlegern für die Überlassung von Kapital eine monatliche Rendite von 3% versprochen haben, wobei es sich um eine Anlage ohne Risiken aufgrund von Sicherheiten handeln sollte.

Auch wenn von der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der Verantwortlichen beschlagnahmt worden sind, erhalten betroffene Geschädigte von den Ermittlungsbehörden keine Entschädigungszahlungen oder eine Rückzahlung ihres Kapitals. Vielmehr muss jeder Geschädigte, worauf auch die Staatsanwaltschaft hinweist, selbst aktiv werden und Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen.

Anleger, die bei der ProAktiva-Investments AG Geld angelegt haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten

Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen besteht für Anleger ggf. die Möglichkeit Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche durchzusetzen.

Aber auch wenn Anlegern die Anlage bei der ProAktiva-Investments AG von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden ist, besteht die Möglichkeit das gegen den Berater bzw. Vermittler Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden könnene, wenn die Anleger fehlerhaft und unzureichend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

 

Stand: 14.05.2014

ProAktiva-Investments AG

Wahre Werte UG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Wahre Werte UG (haftungsbeschränk) mit Sitz in Bad Aibling durch  Bescheid vom 28.04.2014 aufgegeben, dass von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder abzuwickeln.

Die Wahre Werte UG schloss mit Anlegern sowohl Verträge über ein “WW-Investmentkonto” als auch Verträge mit einer Nachrangklausel (“Zeichnungsschein für Nachrangdarlehen mit Festverzinsung und gewinnabhängiger Verzinsung”).

Beide beinhalten – auch soweit eine qualifizierte Rangrücktrittklausel enthalten ist – keine wirksame Bedingung des Rückzahlungsanspruchs der Anleger.

Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser beiden Vertragsgestaltungen betreibt die Wahre Werte UG das Einlagengeschäft ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Stand: 19.05.2014

Wahre Werte UG

Christian Weber – unerlaubtes Einlagengeschäft

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Herrn Christian Weber, Karlsruhe, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Anlegern wurde von Herrn Weber der Abschluss von Kapitalanlagen mit dem Titel „Field Invest“ als eine stille Beteiligung angeboten.

Dabei sollten die stillen Gesellschafter am Gewinn, aber nicht am Verlust der „Field Invest“ beteiligt sein.

Aufgrund dieser Gestaltung und der Annahme von Geldern von Anlegern hat Herr Weber nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Die BaFin hat die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, die von ihnen eingezahlten Gelder zurückzuerhalten.

 

Stand: 22.05.2014

Christian Weber – unerlaubtes Einlagengeschäft

MBB Clean Energy AG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Der Solar- und Windparkinvestor MBB Clean Energy AG hat die am 06.05.2014 fällig gewordenen Zinszahlungen für die Anleihe (ISIN / WKN DE000A1TM7P0/A1TM7P) nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt. Die vorgenannte Anleihe wurde von der Firma MBB Clean Energy AG im Mai 2013 emittiert und mit einem Koupon von 6,25% und einer Laufzeit von 5 Jahren ausgestattet. Es sollte ein Gesamtvolumen von € 300.000.000,00 emittiert werden, wobei jedoch nur ca. € 72.000.000,00 gezeichnet wurden. Derzeit ist die Anleihe vom Handel ausgesetzt.

Seitens der Emittentin MBB Clean Energy AG wird darauf verwiesen, dass die bislang unterbliebenen Zinszahlung lediglich wertpapiertechnische Gründe hätte. Die Zinszahlung für die Anleihegläubiger wäre auf einem Treuhandkonto zwischengebucht worden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte mittlerweile mit, dass sie gegen den Solar- und Windkraftinvestor MBB Clean Energy AG ermitteln würde, da der Vorwurf im Raum steht, es wären bei der Platzierung der Anleihe Marktmanipulationen vorgenommen worden. So wird darüber berichtet, dass die Firma MBB Clean Energy AG in erheblichem Umfang Anleihen an Anleiheinvestoren geliefert hätte, die allerdings nicht das entsprechende Kapital an das Unternehmen zahlten. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, dann wäre es zu einem tatsächlich nicht vorhandenen, weit überhöhten Emissionsvolumen gekommen. Dadurch könnten Anleger verleitet worden sein, ihr Kapital in die Anleihe zu investieren.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da unter Umständen, wenn sich der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilte Verdacht bestätigen sollte, Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen und der Emittentin darstellen lassen.

 

Stand: 30.05.2014

MBB Clean Energy AG

Sinus Invest AG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

 

Über das Vermögen der Sinus Invest AG ist nun am 02.06.2014 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

 

Gegen Verantwortliche der Sinus Invest AG und auch der Sinus Capital AG sind bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

 

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

 

Außerdem sollten betroffene Anleger von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren.

 

Stand: 30.06.2014

Sinus Invest AG


Fairvesta

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Die WirtschaftsWoche berichtet in einer Meldung vom 01.07.2014, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Vorstand und weitere Führungskräfte des Immobilienfondanbieters Fairvesta ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges eingeleitet hätte. Dies hätte eine Behördensprecherin der Wirtschaftswoche gegenüber erklärt.

Laut dem Bericht der WirtschaftsWoche hat die Firma Fairvesta über geschlossene Immobilienfonds knapp 870 Mio. Euro bei rund 14.000 Anlegern eingesammelt. Zuletzt wären auch Anleihen begeben worden. Laut WirtschaftsWoche ist das Geschäftsmodell der Firma Fairvesta  einfach: Die Firma Fairvesta kauft Immobilien zu einem Preis unter dem Verkehrswert, wobei sie 30%-50% weniger bezahlt als die Immobilien angeblich wert sind. Gekauft würden nur „Qualitätsimmobilien in guter Lage ohne Reparaturstau“. Binnen weniger Jahre sollen die Immobilien dann mit hohem Gewinn weiterverkauft werden, wobei im Schnitt mit derlei Geschäften jährlich zweistellige Renditen erwirtschaftet würden.

Schon in der Vergangenheit hatte die WirtschaftsWoche im Oktober 2013 berichtet, dass die Darstellung der Firma Fairvesta zweifelhaft sei.

Nun berichtet die WirtschaftsWoche, dass die von der Firma Fairvesta ausgewiesenen Renditen bislang zum Großteil nur auf dem Papier existieren würden. Seitens der Firma Fairvesta wären von 234 gekauften Immobilien lediglich 46 Objekte wieder verkauft worden.

Auch das Wochenmagazin Finanztest berichtete am 16.07.2013, dass es den Fonds Mercatus XI wegen „schöngerechneter Renditen“ und „hoher Fondkosten“ auf die Warnliste gesetzt hätte.

Die Staatsanwaltschaft will nun bestimmte Ungereimtheiten aufklären, wobei allerdings laut Bericht der WirtschaftsWoche lediglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies bedeutet jedoch, dass den Behörden ausreichend Anhaltspunkte vorliegen die einen Verdacht begründen. Es gilt jedoch – wie auch die WirtschaftsWoche ausführt – zunächst die Unschuldsvermutung.

Anleger, die Fairvesta Fonds gezeichnet haben, sollten sich bewusst sein, dass sie mit der Zeichnung eines geschlossenen Fonds eine unternehmerische Beteiligung eingegangen sind. Vor dem Kauf und vor der Unterzeichnung einer solchen Beteiligung müssen Anleger detailliert über die allgemeinen und spezifischen Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt werden. Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich beraten lassen.

 

Stand: 02.07.2014

Fairvesta

Multi-Tec KG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Die Firma Multi-Tec KG aus Ravensburg bot Anlegern einmal eine sogenannte „Schlaubäranlage“, d. h. den Kauf von Genussrechten der Firma Multi-Tec KG an, wobei den Anlegern nach einer gewissen Frist die Rückzahlung der angelegten Gelder inkl. der Zielrendite versprochen wird. Ob die Anleger ihr angelegte Kapital zurückerhalten werden ist äußerst fraglich, nachdem die Firma Multi-Tec KG in Form von Treuhandverträgen Anlegern ein weiteres Anlagemodell anbietet. Im Rahmen dieses Anlagemodells wurde einer Anlegerin seitens der Firma Multi-Tec KG versprochen, dass ihr Kapital in ein Investmentprogramm investiert würde und die Kundin nach Ablauf von 6 Wochen ihr Kapital zzgl. 10% der eingestellten Summe zurückerhalten würde. Die Anlegerin hat entgegen den vertraglichen Abmachungen bis heute keine Rückzahlungen erhalten und wird seitens der Firma Multi-Tec KG mit den absurdesten Argumenten vertröstet und hingehalten.

Vor diesem Hintergrund ist es äußerst fraglich, ob Anleger, die Genussrechtskapital der Firma Multi-Tec KG gezeichnet haben, ihr Kapital zurückerhalten werden.

Betroffene Anleger, die Multi-Tec KG Genussscheine gezeichnet haben oder sich an dem Investmentprogramm der Firma Multi-Tec KG beteiligt haben, sollten dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 04.07.2014

Multi-Tec KG

Deutsche Umwelt Beratung GmbH & Co. KG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Über das Vermögen der Deutsche Umwelt Beratung GmbH & Co. KG ist ein Insolvenzverfahren anhängig.

Die Deutsche Umwelt Beratung GmbH & Co. KG bot Anlegern an, entweder Kapital in die Gewährung von Nachrangdarlehen oder für Bürgersolaranlagen zu investieren.

Das Konzept der Bürgersolaranlagen sah vor, dass der Anleger eine Photovoltaikanlage erwirbt und dann mit der Deutsche Umwelt Beratung GmbH & Co. KG einen Wartungsvertrag schließt. Die Anleger sollten entsprechende Einspeisevergütungen gemäß dem EEG erhalten.

Wie zu hören war, konnten die Solaranlagen aber teilweise gar nicht in Betrieb genommen worden bzw. wurden nicht ordnungsgemäß gewartet und es gab Probleme mit der Einspeisevergütung.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren. Forderungen können nach wie vor angemeldet werden.

Außerdem sollten betroffene Anleger auch prüfen, ob sich gegen die Verantwortlichen der Deutsche Umwelt Beratung GmbH & Co. KG Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Sofern die Nachrangdarlehen oder auch der Erwerb von Bürgersolaranlagen dem Anleger durch einen Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, kann sich auch die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung durchzusetzen. Auch diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Stand: 11.07.2014

Deutsche Umwelt Beratung GmbH & Co. KG

Flex und Fair GmbH

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

In einer Verbraucherschutzzeitschrift wird über Anleger berichtet, die Ihre Kapitallebensversicherungen an die Firma Flex und Fair GmbH verkauft hätten. So hätte die Firma Flex und Fair GmbH einem Kunden € 900,00 mehr als den Rückkaufswert der Police versprochen und darüber hinaus monatliche Ratenzahlungen über 10 Jahre. Bereits nach einem Jahr hätte die Firma Flex und Fair GmbH die Ratenzahlungen eingestellt. Anleger, die ebenfalls betroffen sind, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

 

Stand: 17.07.2014

Flex und Fair GmbH

HCI Euroliner I – vorläufiges Insolvenzverfahren

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Bei dem HCI Euroliner I handelt es sich um einen Schiffsfonds in Form eines Dachfonds, der in die Schiffe „MS Skirner“ und „MS Slidur“ investiert hat.

Über das Vermögen der Schifffahrtsgesellschaften des Dachfonds HCI Euroliner I, der „MS Skirner“ und der „MS Slidur“ ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Für Anleger, besteht daher das Risiko hoher Verluste.

Nachdem bereits Ausschüttungen nicht in der versprochenen Höhe gezahlt worden waren, hat die schlechte wirtschaftliche Situation der Schifffahrtsbranche nun dazu geführt, dass Insolvenzanträge gestellt werden mussten.

Für Anleger kann trotzdem die Möglichkeit bestehen, das investierte Kapital zurückzuerhalten.

Sofern einem Anleger der Abschluss der Anlage in dem Dachfonds HCI Euroliner I von einem Berater oder einer Bank empfohlen worden ist, war der Berater verpflichtet, den Anleger vollständig und richtig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.

Ein Schiffsfonds ist eine Anlage mit hohen Risiken.

Anlageberater müssen zum Einen die persönlichen Vorstellungen und Anlageziele sowie die Risikoneigung des Anlegers berücksichtigen.

Sofern die Anlage nicht den persönlichen Vorstellungen des Anlegers entspricht, kann ein Beratungsfehler begründet sein.

Des Weiteren muss der Berater bzw. die Bank den Kunden vollständig und richtig über sämtliche Risiken einer derartigen Anlage aufklären.

Sofern ein Anleger nicht ordnungsgemäß auf die Risiken hingewiesen worden ist, kann sich gegen den Berater oder die Bank ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen.

Wenn die Anlage in dem HCI Euroliner I von einer Bank empfohlen worden ist , war das Kreditinstitut auch verpflichtet, den Anleger über Provisionsrückvergütungen , die für die Empfehlung gezahlt worden sind, aufzuklären. Sofern dies nicht geschehen ist, kann gegen eine Bank ebenfalls ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Ob eine fehlerhafte Beratung gegeben ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 29.07.2014

HCI Euroliner I – vorläufiges Insolvenzverfahren

HBW-Finanz AG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Gegen Verantwortliche der HWB-Finanz AG sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig. Nach den Angaben der Ermittlungsbehörden besteht der Verdacht, dass ein sog. Schneeballsystembetrieben ist, wobei  ein Großteil der Gelder für eigene Zwecke oder Provisionszahlungen verwandt worden ist.

Von der HWB-Finanz-AG mit formalen Sitz in Hergiswil, Schweiz, sowie einer früheren angeblichen Niederlassun in Berlin wurden Anleger Beteiligungen in Form eines Trading-Programmes mit Beteiligungskapitalerhalt oder eine Beteiligung über 5 Jahre mit jährlichen Ausschüttungen angeboten.

Anlegern wurden dabei die Anlagen bei der HBW-Finanz-AG in Form des Trading-Programmes oder einer Beteiligung über 5 Jahre auch über externe Berater bzw. Vermittler empfohlen.

Die HBW-Finanz-AG wurde bereits im Jahre 2009 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FinMa) auf eine Negativliste gesestzt, auf der Firmen gelistet sind, die ohne Bewilligung der FinMa in der Schweiz bzw. aus der Schweiz möglicherweise unter der Aufsicht der FinMa fallende Kapitalanlagen vertreiben, ohne dafür über die notwendige Erlaubnis zu verfügen.

Über das Vermögen der HWB-Finanz-AG ist allerdings mit Bescheid des Kantonsgericht Nidwalden vom 04.06.2013 ein Liquidationsverfahren mangels Aktiva eingestellt worden und die Gesellschaft ist von Amts wegen gelöscht worden.

Anleger, die Anlagen der HBW-Finanz-AG getätigt haben sollten, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche sich gegen verantwortliche Personen durchsetzen lassen.

Auf Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen Verantwortliche der HBW-Finanz AG Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen. Sofern dem Anleger die Anlage von einem Berater oder  Vermittler empfohlen worden ist, können sich unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen den Berater  oder den Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermitlung durchsetzen lassen. Berater sind nämlich verpflichtet, ihren Kunden über die Risiken und Hintergründe von derartigen Anlagen aufzuklären und sie müssen auch die Plausibilität des Anlagekonzepts prüfen.

Eine mangelnde Plausibilitätsprüfung kann auch insbesondere deshalb gegeben sein, weil hier hohe Renditen versprochen worden sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand: 08.08.2014

HBW-Finanz AG

Schneekoppe Life Style GmbH

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Die Firma Schneekoppe GmbH & Co. KG hatte im Jahre 2010 eine Anleihe in Höhe von € 10 Mio. emittiert, die am 20.09.2015 fällig wird. Die Emittentin, die Firma Schneekoppe GmbH & Co. KG hat erst kürzlich alle Rechte und Pflichten aus der Anleihe auf die Schneekoppe Life Style GmbH übertragen.

Seitens der Firma Schneekoppe Life Style GmbH wurde beim Amtsgericht Tostedt am 08.08.2014 ein Antrag auf ein sog. Schutzschirmverfahren gestellt.

Betroffene Anleger sollten sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen, damit Ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden können.

Stand: 12.08.2014

Schneekoppe Life Style GmbH


PARELI Beteiligungs-GmbH

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Mittlerweile wurde bekannt, dass über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragenen PARELI Beteiligungs-Gesellschaft mbH aus Hamburg am 04.07.2014 ein  Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

In der Vergangenheit warb die vorgenannte Gesellschaft mit Slogans wie „was lange gärt, verzinst sich gut“ und „wärmste Empfehlungen“ für ein Investment in die Biogaswärmenutzung zur Stromerzeugung.

Das Unternehmen hatte in 2013 begonnen partiarische Darlehen im Gesamtwert von bis zu 20 Mio. zu platzieren und mit den Anlegern sogenannte  nachrangige Darlehensverträge geschlossen.

Seitens der Firma PARELI Beteiligungs-Gesellschaft mbH wurde den Anlegern angeboten, mit deren Geld sogenannte Gärrestrockner zu kaufen und diese an Betreiber bestehender Biogasanlagen zu verleihen. Gärrestrockner können die Rentabilität von Biogasanlagen erhöhen. Den Anlegern wurde eine Mindestverzinsung in Höhe von 5,5% angeboten sowie ein möglicher Bonus von bis zu 2%, der von der Abwärmemenge abhängen würde. In 2017 sollten die Anleger ihr Kapital zurückerhalten.

Grundsätzlich werden im Insolvenzverfahren nachrangige Darlehen nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger bedient. Die Rückzahlung der nachrangigen Darlehen ist nämlich mit der Bedingung verknüpft, dass im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Kreditnehmers entsprechende Forderungen erst nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger getilgt werden. Die Nachrangigkeit bedeutet folglich, dass die hiervon betroffene Forderung im Liquidations- oder Insolvenzfalle des Schuldners erst bedient wird, wenn sämtliche Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO befriedigt wurden.

Im Einzelfall kann jedoch geprüft werden, ob die Nachrangvereinbarung unwirksam ist. Dies hätte die Konsequenz, dass auch keine Nachrangigkeit der Forderung des Anlegers im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorliegt. Im Übrigen ließe sich dann unter Umständen auch ein Schadenersatzanspruch gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber den persönlich Verantwortlichen der Firma PARELI Beteiligungs- GmbH darstellen, da dann auch ein verbotenes Einlagengeschäft vorliegen würde.

Darüber hinaus lassen sich unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern und Vermittlern wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten im Rahmen eines Anlageberatungs- Anlagevermittlungsvertrages beim Vertrieb der Kapitalanlage darstellen.

Betroffene Anleihegläubiger sollten sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen, damit ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden.

 

Stand: 19.08.2014

PARELI Beteiligungs-GmbH

IFMC-Group GmbH

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Gegenüber der IFMC-Group, Karlsruhe, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 14.11.2013 die Abwicklung von unerlaubt betriebenen Bankgeschäften angeordnet.

Anlegern wurde von der IFMC-Group GmbH offeriert, Forderungen aus Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen und Investmentdepots anzukaufen, wobei versprochen wurde, dafür Rückzahlungen über mehrere Jahre zu erbringen.

Nach Ansicht der BaFin hat die IFMC-Group mit der Annahme von Rückkaufswerten aus Versicherungen und Vermögensanlagen das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen. Nach Angaben der BaFin ist die IFMC daher verpflichtet, die eingenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen.

Die Verfügung ist vom Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die von der IFMC-Group GmbH ihr angelegtes Kapital nicht zurückerhalten, sollten daher von einem Kapitalanlagerecht visierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich ergeben, um das eingezahlte Kapital wieder zu erlangen.

Auch wenn Anlegern von Beratern empfohlen worden ist, Versicherungen oder sonstige Vermögensanlagen zu beenden und dafür eine Anlage bei der IFMC zu tätigen, können sich unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen Berater durchsetzen lassen, wenn der Anleger unzureichend über die Hintergründe und Risiken aufgeklärt worden ist. Berater oder Vermittler sind auch verpflichtet, die Plausibilität des Geschäftskonzepts zu prüfen. Auch wenn diesbezüglich die Aufklärung fehlerhaft war, kann sich eine Haftung ergeben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger mit der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.

 

Stand: 05.09.2014

IFMC-Group GmbH

EEV AG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

In verschiedensten Medien wird darüber berichtet, dass die Göttinger Firma Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV) ins Visier der Staatsanwaltschaft Braunschweig geraten ist und seitens der Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, das sich gegen leitende Mitarbeiter der Firma EEV AG richtet.

Bei der Staatsanwaltschaft sind nach Medienberichten Strafanzeigen eingegangen, in denen unter anderem der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug geäußert wird.

Seitens der Firma EEV AG wurden seit ihrer Gründung vor 2 Jahren mehr als € 21 Mio. bei privaten Anlegern eingesammelt, wobei Genussscheine ausgegeben wurden. Diese sollten eine Rendite von bis zu 9% abwerfen, eine Festzins- Kapitalanlage bis zu 6,75%. Mit dem eingeworbenen Kapital will die Gesellschaft den Kauf eines Biomasseheizkraftwerkes in Papenburg und einer Planungsgesellschaft für einen Windpark in der Nordsee finanzieren.

Bei beiden Projekten soll es Schwierigkeiten geben. Seitens der Hannoverischen Allgemeinen Zeitung wurde berichtet, dass sich insbesondere die Umsetzung des Windparksprojekts als problematisch erweisen würde, da sich die Bundeswehr weigern würde, das Gebiet für den Bau von Windkraftanlagen freizugeben.

Seitens einer Finanzexpertin, die bei der Verbraucherzentrale Hamburg tätig ist, wird den betroffenen Anlegern empfohlen, sich um rechtliche Beratung zu kümmern. Insbesondere die Tatsache, dass ein Windpark als realisierbar verkauft wurde, obwohl bereits erhebliche Zweifel an der Realisierbarkeit bestanden hätten und schon in internen Papieren erhebliche Zweifel an der Realisierbarkeit geäußert worden wären, und kein Prospektnachtrag erstellt wurde, würde einen Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche liefern.

 

Stand: 08.09.2014

EEV AG

Rena Lange Holding GmbH

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Seitens des Luxus-Modehauses Rena Lange wurde am 09.09.2014 ein Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Es wurde ein Insolvenzantrag in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH sowie ein Insolvenzantrag im Regelverfahren über das Vermögen der 100-prozentigen Tochtergesellschaft M.Lange & Co. GmbH gestellt.

Seitens des Insolvenzgerichts wird in Kürze ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Von der Insolvenz sind auch die Anleiheinhaber der Firma Rena Lange betroffen. Die Schuldverschreibung mit der ISIN Nummer DE000A1ZAEMO wurde am 12. Dezember 2013 mit einem Volumen von € 5,4 Mio. emittiert. Die Laufzeit der Anleihe belief sich auf vier Jahre, wobei 8% Zinsen p.a. bezahlt werden sollten.

Mit den eingeworbenen Mitteln sollte die Wachstumsstrategie der Firma sowie der Markteintritt u.a. in China unterstützt werden. Die Anleihe wurde vom Handel ausgesetzt.

Betroffenen Anleihegläubigern wird empfohlen sich anwaltlich vertreten zu lassen. Dies deshalb, da die Gläubiger Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens nehmen können und darüber hinaus eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden. Nur bei einer Anerkennung seiner Forderung zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

 

Stand: 12.09.2014

 

Rena Lange Holding GmbH

Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG

$
0
0

Rechtsanwälte EBP

Über das Vermögen der Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG ist ein Insolvenzverfahren anhängig.

Wie von Gläubigern zu erfahren war, werden angemeldete Forderungen von der Insolvenzverwalterin möglicherweise bestritten.

Betroffen sein können u. a. Gläubiger, die der ETP GmbH & Co. Immobilien II KG Darlehen gewährt haben.

Falls entsprechende Forderungen bestritten werden, sollten Gläubiger zunächst einmal prüfen lassen, ob nicht doch eine Anerkennung durch die Insolvenzverwalterin erreicht werden kann.

Sofern die Forderungen endgültig bestritten bleiben, können Forderungen nur noch durch Erhebung einer Feststellungsklage gegen die Insolvenzverwalterin weiter verfolgt werden. Auch diesbezüglich sollte eine Prüfung durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt erfolgen.

Schließlich ist denkbar, dass außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter durchgesetzt werden können.

Falls die Anlage von einem Berater empfohlen worden ist, ist auch denkbar, dass sich gegen den Berater Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung durchsetzen lassen, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Hintergründe aufgeklärt worden ist.

 

Stand: 16.09.2014

Deutsche ETP GmbH & Co. Immobilien II KG

Viewing all 166 articles
Browse latest View live